Seit Monaten kämpft die ABDA für eine Erhöhung der BtM-Gebühren.19 Millionen Euro fehlen den Apothekern in der Kasse. Die Politik hat die Forderung der Apotheker bislang nicht umgesetzt. Dabei könnten die Aufwendungen gerade in diesem Bereich demnächst stark ansteigen: Weil Tropfen mit der Wirkstoffkombination Tilidin/Naloxon Betäubungsmittel werden sollen, kommen auf die Apotheken laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusätzliche Kosten von rund 1,8 Millionen Euro zu. Das sind rein rechnerisch knapp 85 Euro pro Apotheke. Für den Zusatzaufwand der Ärzte veranschlagt das BMG fast viermal so viel.
Bislang unterliegt Tilidin erst ab einer Konzentration von 7 Prozent oder 300 Milligramm pro abgeteilter Form in der Kombination mit Naloxon der BtM-Pflicht. Mit der Ende Mai von der Bundesregierung verabschiedeten Novellierung der Betäbungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) soll die Ausnahmeregelung für die flüssigen Darreichungsformen gestrichen werden. Retardierte Präparate sollen dagegen nicht BtM werden, da hier der intravenöse Missbrauch nicht möglich ist.
Weil sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit der Verordnung beschäftigt, hat die Regierung die Folgekosten beziffert: Demnach rechnet das BMG mit einem Anstieg von rund 2 Millionen BtM-Rezepten pro Jahr. Wegen der zusätzlichen Dokumentationspflichten entstehe insgesamt ein Erfüllungsaufwand von knapp 9 Millionen Euro pro Jahr.
Davon entfallen laut BMG pro Packung 0,931 Euro auf die Apotheken, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Das BMG bezieht sich auf Angaben des Statistischen Bundesamtes. Allerdings liegen alleine die BtM-Gebühren der Großhändler standardmäßig deutlich darüber.
Auch Hersteller und Großhändler haben mit Folgekosten zu rechnen: Die insgesamt sechs Unternehmen, die nicht retardierte Tilidin-haltige Fertigarzneimittel herstellen, müssen ihre Zulassung ändern. Kostenpunkt: Zwischen 470 und 830 Euro pro Antrag. Weil auch bei den Großhändlern die Zahl der angeforderten Abgabebelege steigt, wird mit zusätzlichen 490.000 gerechnet.
Den Löwenanteil haben laut BMG aber die Ärzte zu schultern: Im Schnitt würden die Mediziner fünf Minuten länger pro Rezept benötigen. Bei einem Stundensatz von knapp 40 Euro bedeute das zusätzliche Kosten von 6,6 Millionen Euro.
Bei seiner heutigen Sitzung muss sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates zu der Verordnung äußern. Erst wenn das Plenum der Länderkammer zustimmt, treten die Neuregelungen in Kraft.
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