Tierarzneimittel zählen in den meisten Apotheken eher zum Randsortiment. Doch in ländlichen Gebieten kann es sich durchaus lohnen, diese Nische zu besetzen. Allerdings sehen die Tierärzte es nicht gerne, wenn die Apotheken zu aktiv werden: Eine Apothekerin aus Ostwestfalen hat jetzt Post von ihrer Kammer bekommen, weil sie einen „Tierberatungstag“ veranstaltet hatte.
Kunden konnten an diesem Tag mit ihren Tieren in die Apotheke kommen und sich dort kostenlos von der Tierheilpraktikerin Silke Schwarz beraten lassen. Diese betreibt eine „mobile Tierheilpraxis“ und lässt sich von Apotheken für die Beratungstage buchen. Zu den Schwerpunkten des Angebots zählen Homöopathie, Bachblüten, Massagen und Ernährungstipps sowie die Promotion der entsprechenden Produkte.
Im Bericht der Lokalpresse hieß es über den Termin in der Apotheke etwas unglücklich, Schwarz hätte neun Hunde „untersucht und behandelt“. Daran hatte sich die Tierärztekammer gestoßen und die Wettbewerbszentrale eingeschaltet. Diese hatte sich mit der Bitte um Klärung an die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) gewandt.
Aus Sicht der AKWL gehört die Behandlung von Tieren tatsächlich nicht in die Apotheke. Auch die hygienerechtlichen Vorschriften sowie die Berufsordnung stünden solchen Tätigkeiten entgegen. Die Inhaberin wurde zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Apothekerin – die ihren Namen vorerst nicht mehr in der Presse lesen möchte – kann die Aufregung nicht verstehen. Die Tierheilpraktikerin habe kein Tier behandelt, sondern lediglich mit deren Haltern gesprochen. Es sei auch nicht generell verboten, dass Kunden ihre Tiere mit die Apotheke brächten. Trotzdem will sie vorerst keine Tierberatungstage mehr anbieten.
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