Betriebliche Altersvorsorge

TGL schießt gegen Apothekenrente

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Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) hält nichts von der tariflich vereinbarten „Apothekenrente“ der Gewerkschaft Adexa. Man beabsichtige nicht, in versicherungsrechtliche Strukturen der Mitarbeiter einzugreifen, teilte der Arbeitgeberverband heute mit. Die unterschiedliche Altersstruktur mache den Abschluss einer tariflichen Altersvorsorge ohnehin nicht für alle Mitarbeiter attraktiv.

Im Juni hatte sich Adexa mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Darin ist eine betriebliche Altersvorsorge für Apothekenmitarbeiter vorgesehen. Je nach Arbeitszeit der Mitarbeiter liegt der Arbeitgeberbeitrag zur „Apothekenrente“ zwischen 10 und 27,50 Euro. Eine zusätzliche Entgeltumwandlung wird vom Apotheker mit 20 Prozent bezuschusst. Die Tarifpartner haben mit drei Versicherungen entsprechende Verträge geschlossen.

Alles nicht neu, wettert jetzt die TGL. Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge werde schon seit 2002 praktiziert, die Entgeltumwandlung sei gesetzlich fixiert. Das werde natürlich auch von den in der TGL zusammengeschlossenen Apothekern unterstützt. Der Arbeitgeberverband hat aber Zweifel, ob ein solches Angebot für alle Mitarbeiter interessant ist. „Sicher ist, die TGL lehnt eine Bevormundung der Arbeitgeber ab. Wir werden nicht fremde Berufe via Provision mit Geld versorgen“, heißt es in der Mitteilung. Letztlich sollten die Mitarbeiter selbst entscheiden können, wie sie für ihre Rente vorsorgen, so die TGL.

Adexa hält dagegen: Der Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag sei unabhängig von einer möglichen Gehaltsumwandlung und lohne sich daher für jeden Mitarbeiter. Und: Der Rahmenvertrag zur Apothekenrente sei bewusst so vereinbart, dass der monatliche Mindestbetrag von 10 Euro nicht durch hohe Gebühren oder Provisionen aufgezehrt werde, so die stellvertretende Adexa-Chefin Tanja Kratt.

Die Stimmung in Nordrhein, wo die TGL ohne den ADA verhandelt, ist seit dem Scheitern der Tarifverhandlungen im April angespannt. Nach der Vereinbarung der Apothekenrente hatte Adexa die TGL öffentlich angegriffen: Weil die Arbeitnehmer ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge hätten, würde die Gewerkschaft sie bei Schadensersatzklagen gegen die Apothekenleiter unterstützen.

Die TGL hält das für eine leere Drohung. Die Entgeltumwandlung müsse von beiden Seiten vereinbart werden, vorher sei der Arbeitgeber zu nichts verpflichtet. „Der Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist schon deswegen verfehlt, weil diese Entscheidung eine wirksam vereinbarte Altersversorgung betraf, zu der der Arbeitgeber als Vertragspartner eine falsche Auskunft gab und nur deswegen schadensersatzpflichtig wurde“, so die TGL.

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