Wegfall der Bürgertests für alle

Testvergütung steigt auf 13,50 Euro

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Berlin -

Die Vergütung für die Durchführung von Corona-Schnelltests steigt: Ab November können die Apotheken und andere Teststellen 13,50 Euro abrechnen, statt wie bislang 11,50 Euro. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Allerdings haben die Bürger:innen nur noch in Ausnahmen Anspruch auf einen kostenlosen Test.

Die kostenlosen Bürgertests für alle gibt es nur noch bis zum 10. Oktober. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. „Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich. Öffnungsschritte im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben werden auf eine 3G-Nachweispflicht gestützt (geimpft, genesen, getestet). Das Angebot kostenloser Bürgertests für asymptomatische Personen wird in dieser Form daher nicht fortgeführt“, heißt es im Referentenentwurf, der APOTHEKE ADHOC vorliegt.

Weil damit künftig eine Skalierung des Angebots kaum mehr möglich ist, bessert die Politik bei der Vergütung nach: Der Betrag für Testen wird von 8 auf 10 Euro angehoben – inklusive der Erstattung der Tests in Höhe von 3,50 Euro steigt die Gesamtvergütung damit auf 13,50 Euro pro Test. „Hiermit wird auch den unterschiedlichen Organisations- und Kostenstrukturen der Teststellen Rechnung getragen“, heißt es in der Begründung des BMG-Entwurfs. Denn aus Sicht des BMG ist es „erforderlich, eine leistungsfähige und hohen Qualitätsansprüchen genügende Testinfrastruktur sicherzustellen“.

Anspruch auf die Tests haben aber nur noch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen können. Um diese Personen nicht zu benachteiligen, sollen sie sich weiterhin auf Kosten des Staates testen lassen können. Hintergrund ist, dass zu vielen Veranstaltungen und öffentlichen Einrichtungen nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete (3G) Zugang haben.

Zu den vulnerablen Gruppen, die weiter Anspruch auf Tests haben, zählen Schwangere und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, die ärztlich attestiert sind. Ebenso Kinder und Jugendliche unter zwölf Jahren, weil für sie noch kein zugelassener Impfstoff existiert. Weil die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die Gruppe der 12- bis 17-Jährigen erst Mitte August ausgesprochen wurde, wird diesen Jugendlichen eine Übergangsfrist eingeräumt: Bis Ende November können sie die Tests noch kostenlos durchführen lassen.

Das BMG geht davon aus, dass mit der Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Bürgertestung mit einem deutlichen Rückgang der Tests zu rechnen ist. „Die Kosten für den Bund werden sich entsprechend reduzieren. Je eine Million Testungen entstehen dem Bund Kosten für die Leistungen vor Ort je nach Leistungserbringer und Art der Leistung in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro und Sachkosten von 3,5 Millionen Euro.“

Nachdem sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Vertreter:innen der Länder auf das Ende der kostenlosen Bürgertests verständigt hatte, war die Zahl der Teststellen bereits merklich zurückgegangen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ging die Zahl der Testzentren zuletzt binnen vier Wochen um 640 auf 8127 zurück, wie das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte. Ende Mai waren es noch 9064 gewesen.

Bei den Apotheken gehen die Meinungen ebenfalls auseinander. Während einige den Service künftig nicht mehr anbieten werden, wollen andere weiter testen. Letztere stehen jetzt vor der Aufgabe, einen angemessenen Preis für die Selbstzahler:innen zu kalkulieren. Die Preise dürften sich ab Mitte Oktober allmählich vereinheitlichen.

Fest steht jedenfalls laut der Apothekerkammer Berlin, dass Apotheken auch nach dem Aus der kostenlosen Tests für alle den Service weiter anbieten dürfen. Bei der Durchführung von PoC-Antigentests in den Apothekenräumen handele es sich um eine apothekenübliche Dienstleistung im Sinne von § 1a Abs. 11 Nr. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). „Damit ist die Durchführung von PoC-Antigentests in Apothekenräumen von der Betriebserlaubnis umfasst und es bedarf hierfür keiner Gewerbeanmeldung.“

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