Versorgungsvertrag

Teststreifen-Quote für Apotheken

, Uhr

Bei Versicherten der Ersatzkassen sollen Apotheken künftig auch bei Blutzuckerteststreifen substituieren. Dies sieht der neue Arzneiversorgungsvertrag vor, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) geschlossen hat. Demnach sollen möglichst viele Patienten auf günstigere Teststreifen umgestellt werden.

Die künftig abzurechnenden Preise sind in zwei Gruppen unterteilt. Für Teststreifen der Gruppe B, unter der überwiegend generische Anbieter zusammengefasst sind, können die Apotheken bis 102 Teststreifen 23,45 Euro, ab 103 Stück 20,95 Euro und ab 300 Teststreifen 20,10 Euro je 50 Stück abrechnen. Alle nicht unter B gelisteten Anbieter fallen unter die Preisgruppe A: Hier darf die Apotheke pro 50 Teststreifen 26,35 Euro (bis 102 Stück), 25,30 Euro (ab 103 Stück) beziehungsweise 22,95 Euro (ab 300 Stück) in Rechnung stellen.

Im neuen Vertrag wurde eine Abgabequote vereinbart: Die Apotheke verpflichtet sich, in 10 Prozent der Fälle Teststreifen der Preisgruppe B abzugeben. Zur Berechnung der Quote gilt zunächst der Zeitraum von Oktober bis Ende Juni kommenden Jahres. Anschließend wird das Abgabeverhalten in einem Zeitraum von sechs Monaten betrachtet. Wird die Quote nicht erreicht, muss die Apotheke der Kasse 2,95 Euro je Packung, die substituierbar gewesen wäre, bezahlen.

Schreibt der Arzt Teststreifen der Preisgruppe B auf, muss die Apotheke in jedem Fall preisgünstige Anbieter auswählen. Zu diesen gehören die Produkte Accutrend, Finetouch, Gluco Check, Gluco Test, Glucohexal, Glucostada, Omnitest, One Touch, Stada Gluco Check, Stada Glucose Control und Wellion. Verordnet der Arzt ohne Herstellernamen, kann zwar ein beliebiger Teststreifen abgegeben werden, abrechenbar ist allerdings nur nach Preisgruppe B.


Auch bei Verordnungen über Teststreifen der Preisgruppe A soll die Apotheke im Idealfall einen günstigeren Anbieter abgeben. Sind teurere Teststreifen namentlich verordnet, darf sie diese zwar auch bedienen - das Unterlassen der Substitution wirkt sich allerdings negativ auf die Quote aus. Hat der Arzt Teststreifen der Gruppe A mit aut idem-Kreuz verordnet, muss die Apotheke ein Sonderkennzeichen aufdrucken, damit das Rezept nicht in die Quotenberechnung einfließt.

Müssen Patienten in Folge der neuen Vorschriften umgestellt werden, kann die Apotheke eine Gebühr in Höhe von 20 Euro bei der Kasse abrechnen. Damit soll der Umtausch des Geräts sowie die erforderliche Beratung vergütet werden. Die Pauschale darf nur abgerechnet werden, wenn der Patient vorher teurere Teststreifen erhalten hat.

Die neuen Regelungen gelten für Versicherte der Techniker Krankenkasse, der DAK, der KKH-Allianz, der HEK, der HKK sowie für Patienten der ehemaligen GEK. Für Versicherte der ehemaligen Barmer gilt eine gesonderte Teststreifenvereinbarung.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Neue Nische für Zwischenhändler
Skonto über Großhandelsapotheken?
„Die Kosten steigen zurzeit ins Unermessliche“
Weihnachtsgeld: So kürzen die Inhaber

APOTHEKE ADHOC Debatte