Testkäufer kam mit Kopfschmerzen Carolin Ciulli, 20.08.2022 08:41 Uhr
Beratung gehört in der Apotheke dazu. Die Informationsleistung ist sogar in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgehalten. Manche Kammern überprüfen die Beratungsqualität der Betriebe mit Pseudo-Customer-Besuchen. In der Bonner Burg Apotheke von Ute Schneider-Jacobs gab es jetzt Grund zur Freude. Der Testkäufer hatte nichts zu beanstanden.
Wenn ein Kunde mit Kopfschmerzen in die Apotheke kommt, dürfte kaum ein/e Mitarbeiter:in an einen Testkäufer denken. Zu allgemein und alltäglich ist die Anfrage, besonders wenn kein bestimmtes Präparat gewünscht wird. Eine angestellte Approbierte von Schneider-Jacobs hatte am Dienstag genau diesen Fall und begann das Beratungsgespräch.
Zufrieden und ohne Kritik
Sie fragte die verschiedenen in der Richtline der Bundesapothekerkammer (BAK) gelisteten Punkte ab. Der Mann schien zufrieden und verließ die Apotheke mit einem klassischen Schmerzmittel in Tablettenform. Als er wenige Minuten später wieder in die Offizin kam und sich als Pseudo-Customer zu erkennen gab, war die Überraschung groß.
Zu kritisieren gab es nichts. Wenn man sich an die BAK-Empfehlungen halte, habe man nichts zu befürchten, sagt Schneider-Jacobs. „Wir freuen uns sehr über das sehr positive Feedback und die Bewertung dieses Testkaufes.“ Der Testkäufer sei in dem Beratungsgespräch sehr angenehm gewesen. Eine Besonderheit sind diese „falschen“ Kund:innen nicht. „Wir haben regelmäßig unregelmäßig Testkäufer hier.“