BMG lobt Apotheken

Test-Vergütung „kurzfristig“ senken

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Berlin -

Die Vergütung für die sogenannten Bürgertestungen soll gesenkt werden. Dazu solle die Coronavirus-Testverordnung (TestV) „kurzfristig“ angepasst werden, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Dies solle in den kommenden Tagen geschehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stimmte die Betreiber gestern darauf ein, dass das Honorar insgesamt unter 10 Euro pro Test liegen werden.

Der Minister habe angekündigt, dass die Preise angepasst würden, so der Ministeriumssprecher. Aufgrund des Angebots und der Nachfrage habe sich die Lage geändert. Das betreffe vor allem die Sachkosten. Man könne davon ausgehen, dass die Preise für die Vergütung deutlich gesenkt würden. „Ein konkreter Preis steht noch nicht fest“, so der Sprecher. Der Minister habe gestern mitgeteilt, dass die Vergütung „unter 10 Euro“ liegen solle.

Die Infrastruktur für Testzentren schnell auf die Beine zu stellen, sei ein Erfolg, betonte der Sprecher. „Es gibt sehr viele seriöse Anbieter.“ Darunter seien das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, Apotheken, Arztpraxen und private Anbieter. Testzentren würden kontrolliert: „Es sind auch schon einige Testzentren, das haben mehrere Gesundheitsminister dort auch gesagt, geschlossen worden.“ Mehrere betonten zudem, dass „kriminelle Machenschaften nicht hinnehmbar“ sind.

Die Kontrollmöglichkeiten sollten verbessert werden, so der Sprecher. Ein Vorschlag sei, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Möglichkeit zu geben, abgerechnete Sachkosten mit den abgerechneten Tests zu vergleichen. Man wolle eventuell die Finanzämter mit in die Kontrolle einbeziehen, in dem man die privaten Anbieter verpflichte Steueridentifikationsnummern anzugeben. Zudem werde eine „schriftliche Bestätigung der Gesundheitsämter, dass Testzentren vernünftig diese Tests durchführen“, benötigt. Die Gesundheitsämter seien dafür zuständig, diese zuzulassen.

Apotheken erhalten nach der TestV aktuell 12 Euro je Test, dazu kommen 6 Euro für die konkret entstandenen Beschaffungskosten. Dieser Betrag wurde bereits gekürzt und lag vor April bei maximal 9 Euro. Für die Abstrichnahme für den PCR-Test können ebenfalls 12 Euro je Test abgerechnet werden. Die KVen behalten sich 3,5 Prozent der Leistungsvergütung (ab Juni 2 Prozent) als Verwaltungskosten ein.

 

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