Bürgertests werden kostenpflichtig

Test-Apotheker grübeln über Preisfrage

, Uhr aktualisiert am 11.08.2021 14:28 Uhr
Weiter Testen? Apotheken hadern angesichts des Endes der kostenlosen Bürgertests mit der Fortführung der Dienstleistung.Foto: Farhang
Berlin -

Apotheken mit Teststellen müssen sich neu aufstellen. Mit dem Wegfall der kostenlosen Bürgertests ab Mitte Oktober dürfte sich die Nachfrage ändern – wie, ist allerdings schwer vorhersehbar. Während einige Inhaber:innen auf jeden Fall weiter Antigen-Schnelltests anbieten wollen, hadern andere noch. Vor allem die Preisfrage treibt sie um – denn welcher Betrag ist für die Dienstleistung „angemessen“?

Überzeugt von dem Nutzen der Antigen-Schnelltests für die Bevölkerung ist Apothekerin Mona Farhang. „Wir werden diesen Service tatsächlich weiterhin anbieten“, sagt die Inhaberin der City Apotheke in Ratingen. Die Teststrategie sei eine der wichtigsten Säulen in der Pandemiebekämpfung, ist sie überzeugt. „Wir haben in den letzten Tagen einige vollständig Geimpfte getestet, die komplett symptomfrei und dennoch positiv waren.“ Die Schnelltests ermöglichten, „die Gefahr“ schnell zu erkennen und die betroffenen Personen zu isolieren, damit nicht weitere Menschen wie Kinder, Schwangere oder Ungeimpfte angesteckt werden.

Welcher Preis – wie von der Bundesregierung gefordert – „angemessen“ sei, könne sie noch nicht sagen. „Das hängt von vielen Faktoren ab.“ Vor dem Angebot der kostenlosen Bürgertests wurde von Apotheken vielerorts um die 35 Euro pro Test verlangt. Wer ohne Voranmeldung kam, zahlte bis zu 40 Euro. Im März wurden die kostenlosen Bürgertests eingeführt. Anfänglich erhielten Apotheken 12 Euro je Test, dazu kamen bis zu 9, später dann bis zu 6 Euro für die konkret entstandenen Beschaffungskosten. Zum 1. Juli wurde die Vergütung für Testanbieter auf 11,50 Euro für Durchführung und Sachkosten gesenkt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) behalten einen prozentualen Anteil der Leistungsvergütung als Verwaltungskosten ein.

Apotheker Thomas Hengst aus Hessen testet unter anderem in einem Wohnmobil. Der Inhaber der Stern-Apotheke in Hüttenberg-Rechtenbach lässt noch offen, ob er weiterhin Antigen-Schnelltest durchführen wird. „Wir werden es ab dem 11. Oktober noch vier Wochen weiter anbieten“, sagt er. Für den Service werde er 15 Euro pro Test verlangen. „Danach entscheiden wir, ob wir es fortsetzen oder nicht.“

Auch Uta Kappes aus Tauberbischhofsheim wird weiter Schnelltests in ihrer Apotheke im Ärztehaus anbieten. „Wir testen aktuell trotz verminderter Vergütung und werden die Tests auch weiterhin anbieten, solange man bestätigte Testzertifikate benötigt.“ Dies gelte auch für Kinder und Schwangere sowie für andere Ungeimpfte. „Der Preis ist eine spannende Frage.“ Er müsse zumindest „plus minus kostendeckend“ sein. Fest stehe, dass die Anzahl deutlich zurückgehen werde. „Manchmal testet man nur für eine Person.“ Das bedeute dennoch: Schutzkleidung an und aus. Viel günstiger als 11,50 Euro könne es nicht werden. „Aber man wird sehen, wie sich da das Preisniveau auf dem Markt einpendelt.“

Die neuen Bürgertest-Regelungen werfen in vielen Apotheken Fragen auf. Denn gratis sollen Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige – doch was ist mit Kindergärten, Schulen und Mitarbeiter:innen in Pflegeeinrichtungen? Apothekerin Katharina Holtschulze von der Krötensee-Apotheke in Sulzbach-Rosenberg weiß deshalb noch nicht, wie es weitergehen wird. Sie wird noch bis Mitte Oktober testen und dann abwägen. Noch sei nicht klar, wer genau ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben werde. „Wie viele sonst auf eigene Kosten kommen, ist eh die Frage.“ Da Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die „2G“-Regel – also Zugänge nur für Geimpfte und Genesene, nicht aber für „negativ Getestete“ – einführen wolle, werde das Testen dann ohnehin hinfällig.

Ebenfalls unschlüssig ist ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen. „Mein erster Impuls war, das Testzentrum sofort zu schließen“, sagt er. Allerdings befinde er sich in einer „moralischen Zwickmühle“, da Test für Personen, die nicht geimpft werden könnten, wichtig seien. Sicherlich werde er das extra eingestellte Testpersonal und die Testzeiten reduzieren. „Meine Sorge dabei ist, wie ich diese Tests abrechnungstechnisch nachweisen soll. Soll ich bei Schwangeren ein Ultraschallbild einreichen?“ Wenn er weiter macht, könnte er sich einen Preis zwischen 20 und 25 Euro vorstellen – „damit es Spaß macht“. Für Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten, könnte der Preis allerdings nicht teuer genug sein, betont er.

Die City-Apotheke im baden-württembergischen Engen testet bereits seit Juli angesichts der neuen Anforderungen nicht mehr. „Die Vorgaben der Regierenden empfinden wir als völlig aus der Welt und auch die abgesenkte Vergütung verbessert die Situation nicht“, sagt PTA Ariel Wagner. Aber Qualität habe nun einmal ihren Preis. In der Apotheke führe das oft zu Beschwerden – denn in der Region sei die Zahl der Teststellen zurückgegangen.

„Die meisten Kunden haben nach einer Erklärung zwar Verständnis und viele haben das auf ihrer Suche wohl auch schon öfter gehört, aber verärgert reagieren viele. Manche sind regelrecht verzweifelt, weil sie jetzt einen Test brauchen oder wollen und das Angebot, vor allem in den kleineren Orten, in denen unsere Apotheken sind, nahezu bei Null ist.“ Die Nachfragen gingen jedoch deutlich zurück: Während das Testen Mitte Juli etwa zehnmal täglich angefragt worden sei, gebe es seit Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg auch Tage ohne Nachfragen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder riefen dazu auf, dass sich alle Bürger:innen zügig gegen das Coronavirus impfen lassen sollen. Das Impfen sei „ein Schutz für uns alle, nicht nur für den Einzelnen“, so Merkel. Ein Ziel sei, möglichst schnell mehr Menschen für Impfungen zu gewinnen – und einen neuen Lockdown abzuwenden. „Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft“, hieß es in einem Entwurf für die Bund-Länder-Runde.

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