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Telepharmazie: Regeln und Grenzen

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Berlin -

Die Einführung der Telepharmazie in den Vor-Ort-Apotheken ist auf dem Weg. In den sogenannten Light-Filialen soll laut Apothekenreform eine Videoschalte zu einer Apothekerin oder einem Apotheker des Verbunds eingeführt werden. Interaktive Videoverbindungen sollen auch in weiteren Situationen im Arbeitsalltag integriert werden.

Inhaberinnen und Inhaber sollen künftig eine Apotheke betreiben können, auch wenn dort keine Approbierte oder kein Approbierter mehr steht. Die Light-Filialen bleiben nach den Eckpunkten auch im jetzt veröffentlichten Entwurf der Apothekenreform bestehen. Eine Apotheke nur mit PTA soll möglich sein, wenn eine telepharmazeutische Anbindung an Apothekerinnen und Apotheker im Filialverbund sichergestellt ist und die Apothekenleitung mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend ist.

Synchrone Echtzeit-Videoverbindung

Telepharmazie wird laut Entwurf in die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) aufgenommen. Dort wird in § 1a der Begriff definiert: „Telepharmazie ist die pharmazeutische Beratung insbesondere von Kunden oder Patienten durch entsprechend befugtes Personal der Apotheke mittels einer synchronen Echtzeit-Videoverbindung.“

Damit wird ausgeschlossen, dass pharmazeutisches Personal, das nicht zur Apotheke gehört, die Beratung über den Bildschirm durchführt. Die telepharmazeutische Beratung könne „im Sinne der persönlichen Verantwortlichkeit von Apothekeninhabenden und Apothekenleitenden nicht durch externe Anbieter erfolgen“, heißt es. Auch zur Beratung von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe könne die Telepharmazie genutzt werden.

In § 17 soll die Botendienstregelung angepasst werden. „Soweit eine Beratung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke per Telepharmazie erst im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aushändigung erfolgt, kann die Zustellung abweichend von Satz 5 Nummer 2 durch anderes als das pharmazeutische Personal erfolgen.“ Damit kann der Bote nach einer Videoberatung die Arzneimittel zur Kunschaft bringen.

Werbung verboten

Die telepharmazeutische Beratung soll nach dem Stand der Technik Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein und es soll sich um eine synchrone Echtzeit-Videoverbindung handeln. Verboten ist laut Entwurf das Schalten von Werbung. Zudem seien die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Soweit Möglichkeiten der Telepharmazie genutzt werden, ergeben sich laut Entwurf bei Anschaffung entsprechender Geräte und Programme Mehrkosten für eine Apotheke. Den Mehrkosten stehen demnach aber Einsparungen durch die Flexibilisierung des Personaleinsatzes gegenüber. Insbesondere in Verbindung mit der Möglichkeit der Apothekenöffnung bei Anwesenheit von erfahrenen PTA und Einsatz von Telepharmazie könnten grundsätzlich Personalkosten durch einen flexibleren Personaleinsatz und Vergütungsunterschiede beim benötigten Personal eingespart werden.

Ob sich dadurch tatsächlich gravierend Personalkosten sparen lassen, ist fraglich. In Apotheken wird argumentiert, dass auch die Bereitstellung von Video-Approbierten finanziert werden müsse. Denn auch wenn eine PTA in einer Light-Filiale ohne Aufsicht tätig ist, muss eine Apothekerin oder ein Apotheker woanders bei Fragen zur Verfügung stehen und fehle dann an anderer Stelle.

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