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Telefonliste: Apotheken dürfen Ärzte anrufen

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Berlin -

Die Berliner Apothekerin Annette Dunin von Przychowski hat sich für eine unkomplizierte Lösung zur Erreichbarkeit der Bereitschaftsärzte in der Hauptstadt eingesetzt. Apotheken im Notdienst können ab sofort die allgemeingültige Telefonnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 umgehen – und auf direktem Wege Ärzt:innen in Notdienstpraxen an den Kliniken erreichen, um dringende Fragen zu klären.

In Notdiensten der Apotheken kommt es derzeit aufgrund der Lieferengpässe gehäuft zu Klärungsbedarf und notwendigen Rücksprachen mit Notdienstpraxen. Apothekerin Margarete Anna Heidl erlebte in ihrem Notdienst in der Schönbach-Apotheke in Hessen einen Albtraum, als sie Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten wollte. Sie konnte ein Rezept nicht beliefern, sie und eine Familie warteten mehr als 90 Minuten auf einen Rückruf des Arztes.

Heidl wünschte sich dringend eine Lösung: „Die Kassenärztliche Vereinigung ist für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zuständig, es muss doch möglich sein, eine Rückrufnummer für Fachkreise und Apotheken einzurichten, die solche unzumutbaren Wartezeiten unnötig macht. Abgesehen davon gibt es durchaus Notfälle wie Asthmaanfälle oder Pseudo-Krupp, wo die Versorgung noch dringlicher sein kann“, so die Apothekerin.

Rücksprache im Notdienst

Dasselbe Problem gibt es laut von Przychowski in Berlin. „Ein Anruf bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin von mir hat die Lösung für die Berliner Apotheken gebracht. Eine Mitarbeiterin hat für die Apothekerkammer Berlin eine Liste der Notdienstpraxen zusammengestellt und die Telefonnummern der jeweiligen Rettungsstellen hinzugefügt. So können die Berliner Apotheken die Ärzte in den Notdienstpraxen erreichen. Auf den Rezepten steht ansonsten auch nur die 116 117.“

Telefonliste an Apotheken verteilt

Diese Liste ging per Kammernewsletter an die Apotheken in Berlin. In diesem Schreiben heißt es, über die Nummer „116 117“ sei es „aussichtslos, zeitnah die oder den verordnenden Arzt/Ärztin zu erreichen“. Um die Erreichbarkeit zu erleichtern, stelle die KV den Apotheken nun eine Liste der Kontaktdaten der KV-Notdienstpraxen zur Verfügung. Aufgeführt werden die von der KV betriebenen Notdienstpraxen mit den entsprechenden Telefonnummern der jeweiligen Rettungsstellen. Notwendige Rücksprachen zu Rezepten können so schneller getätigt werden.

„Es wäre sinnvoll, wenn bundesweit die Apotheken vor Ort ebenfalls eine solche Liste bekommen würden. Leider ist dies nicht einheitlich regelbar. Für die Erstellung dieser Listen müssten die Apotheken jeweils selbst mit der KV in Verbindung treten und am besten mit einem Sachbearbeiter, der ortsansässig ist, sprechen“, so von Przychowski. Die Notdienstpraxen seien angegliedert an die Rettungsstellen und haben keine direkte Telefonnummer.

Wirkstoffe im Notdienst

Auch in anderen Kammerbezirken wurden vor Weihnachten entsprechende Listen erstellt, etwa in Hamburg und Nordrhein. Außerdem verständigten sich Ärzte und Apotheker darauf, im Notdienst nur Wirkstoffverordnungen auszustellen. Was weniger gut klappt sind Listen mit Medikamenten, die derzeit fehlen. Solche werden von Ärzten im Notdienst trotzdem verordnet.

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