Teilzeit-Filialleitung und keine PTA: Apotheke muss schließen Carolin Ciulli, 09.08.2022 10:09 Uhr
Angestellte haben heutzutage mitunter andere Forderungen, was die Arbeitszeiten angehen. Auch viele Apothekenmitarbeitende wünschen sich Teilzeit. Für Inhaber:innen kann dies bei der Planung Herausforderungen bedeuten. Insbesondere, wenn es um die Leitung einer Filiale geht. Auch Frank Schauff musste darauf reagieren, die Öffnungszeiten zurückschrauben und letztlich seine Welfen-Apotheke in Bayern kurzfristig schließen, weil ihm Personal ganz ausgefallen ist.
2010 übernahm Schauff die Welfen-Apotheke in Rottenbuch in Oberbayern. Die kleine Dorf-Apotheke erzielte damals rund 1 Million Euro Umsatz und kam zuletzt auf 1,5 Millionen Euro. Insgesamt führte der Apotheker bis Ende Juli drei Betriebe mit 45 Angestellten. „Ich hatte viele Jahre Probleme, einen Filialleiter für das Dorf zu finden“, sagt der Apotheker. Die Situation habe sich zuletzt verschlimmert. „Ich hätte drei Teilzeit-Apothekerinnen reinstellen können, aber die Kammer schreibt Vollzeit vor.“
Wenn die Filialleitung Teilzeit will
2021 kam die Nachricht, dass die Filialleitung in der Welfen-Apotheke in Teilzeit gehen wollte. An den Standorten in Peiting und Garmisch-Partenkirchen war er gut mit Filialleiter:innen versorgt. Um den Druck in Rottenbuch zu mindern, reduzierte er die Öffnungszeiten auf ein Mindestmaß von 32 Stunden. Zu diesem Schritt sah er sich angesichts der angespannten Personalsituation gezwungen. Dadurch seien natürlich weniger Kund:innen gekommen. Die Situation spitzte sich zuletzt weiter zu.
Denn zwei Teilzeit-Apothekerinnen hätten gekündigt, weil sie andere Betriebe bevorzugten, die näher am Wohnort lägen. Autofahrten von mehr als 30 Kilometern seien kein Bonus. Gerade angesichts der gestiegenen Fahrtkosten werde die Nähe zum Betrieb wichtiger, so Schauff. Als ihm dann noch eine Vollzeit-PTA, mit der er im November einen Einstieg in der Welfen-Apotheke vereinbart hatte, wegen eines plötzlichen Umzugs absagte, konnte er die Apotheke nicht mehr halten.
Apotheke kurzfristig geschlossen
„Ich habe mich innerhalb von sechs Wochen entschlossen, zu schließen.“ Der Schritt sei ihm schwergefallen. Es habe sich um eine „süße, kleine Apotheke“ gehandelt. Der Kundschaft werde der Botendienst von der Apotheke am Hauptplatz in Peiting aus angeboten. Ob er eine Rezeptsammelstelle anfordern werde, sei noch offen. Es sei eine „Absurdität“, dass man sich diese mit so vielen Apotheken teilen müsse. Die Verträge für die Miete und Software liefen noch ein Jahr.
Die Personalsorgen entschärften sich mit der Schließung zwar, weil die Hälfte des Teams aus Rottenbuch mitumgezogen sei, doch Schauff sucht weiter. Eine Apothekerin oder einen Apotheker könnte er noch gebrauchen. Besonders über die Regeln zu den Öffnungszeiten ärgert sich der Inhaber. In anderen Kammergebieten seien die Vorgaben weniger streng als in Bayern und deshalb Filialleitungen auch nicht nur in Vollzeit einsetzbar.
Kammer registriert mehr Öffnungszeiten-Kürzungen
Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) registrierte zuletzt, dass Apotheken immer öfter ihre Öffnungszeiten reduzieren: „Wir stellen fest, dass im Moment vermehrt Dienstbefreiungen für Mittwochnachmittags oder Samtagsvormittags gestellt und bewilligt werden. Die Gründe variieren aber, es ist nicht immer die Personalnot“, sagt Justiziar und stellvertretender Geschäftsführer Klaus Laskowski. „Eine Reduzierung der Öffnungszeiten ist jetzt schon in erheblichem Umfang möglich; hier sehen wir derzeit keinen Bedarf, weitergehende Kürzungsmöglichkeiten zu schaffen.“
Vielmehr sei Apotheken oft nicht bekannt, dass sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen könnten. „Das liegt dann meistens daran, dass man sich verständlich erst anlassbezogen um das Thema kümmert und daher die Infos vorher nicht wahrgenommen hat, obwohl wir regelmäßig darauf hinweisen.“ Unter der Woche müssen Apotheken in Bayern von 9 bis 12 sowie von 15 bis 18 Uhr geöffnet haben. Für Samstage gelten Pflichtzeiten zwischen 9 und 12 Uhr.
„Wenn man dann die beiden Befreiungsmöglichkeiten für Mittwochnachmittags oder Samstagvormittags nutzt, kann man die Pflichtöffnungszeiten sogar auf 27 Stunden die Woche reduzieren. Das gibt schon eine Menge Spielraum“, sagt Laskowski. Dazu komme, dass in Notsituationen eine Befreiung zum Beispiel für „Betriebsferien“ über ein oder zwei Wochen beantragt werden könne. „Nachdem die Erreichbarkeit aber auch ein Kundenbindungsinstrument ist, sehen wir die Anpassung der Öffnungszeiten nach unten eher als Notlösung für eine konkrete Personalnot an. Dauerhaft wird man eine Apotheke über eine Anpassung der Öffnungszeiten nach unten leider nicht retten können. Aber uns ist bewusst, dass man so eine konkrete Notsituation manchmal umschiffen kann und machen dies natürlich möglich.“