BfArM

TCM mit Verunreinigungen

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor aristolochiasäurehaltigen traditionell chinesischen Arzneimitteln. Hintergrund ist der Fund der britischen Zulassungsbehärde (MHRA) von vier nicht zugelassenen Präparaten der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), in denen die krebserregende Substanz nachgewiesen worden war. Auch die irische Behörde hatte zuvor den Vertrieb dieser Produkte aufgedeckt.

Die Präparate für verschiedene Indikationen sind unter den Namen Xiao Qin Long Wan, Chuan Xiong Cha Tiao Wan, Bai Tou Weng Wan und Xie Gan Wan im Verkehr. Das BfArM geht davon aus, dass die Produkte auch in Deutschland über das Internet erworben werden können. Die Behörde warnt dringend vor der Einnahme.

Die Säure wurde früher bei chronischen Eiterungen sowie Furunkeln angewendet. Bereits 1981 wurden aristolochiahaltige Arzneimittel aufgrund der kanzerogenen und nephrotoxischen Eigenschaften in Deutschland verboten. Das BfArM weist explizit darauf hin, dass es für Aristolochiasäure keinen Grenzwert gibt, ab dem die Einnahme als sicher angesehen werden kann. Ausgenommen davon sind stark verdünnte homöopathische Zubereitungen ab der Potenz D11.

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