AMNOG II

Tauziehen um Lagerwerte

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Berlin -

Wegen der Umstellung der Großhandelsvergütung zum Jahreswechsel ändert sich in der Apotheke der Wert des Lagers: Während günstige Kleinpackungen im Vergleich teurer werden, sinkt der Wert bei hochpreisigen Arzneimitteln. Die Hersteller sehen sich dabei nicht in der Pflicht, Lagerwertverluste auszugleichen. Das stellte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) heute klar. Gleichzeitig warnt BPI-Geschäftsführer Henning Fahrenkamp vor Versorgungslücken, sollten sich die Apotheken noch in diesem Jahr mit günstigen Präparaten eindecken.

 

Ab 2012 gilt der neue Großhandelszuschlag von 3,15 Prozent plus 70 Cent. Die magische Grenze bei der Preisverschiebung liegt bei einem Herstellerabgabepreis (APU) von 35 Euro – bei diesem Wert ist der Apothekeneinkaufspreis nach alter und neuer Regelung bei 36,80 Euro. Oberhalb dieser Grenze machen die Apotheken Verlust.

Das sei aber nicht Sache der Hersteller, argumentiert der BPI, sondern einfach eine Folge des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG). „Jegliche Forderungen eines Lagerwertverlustausgleichs seitens der Apotheker gegenüber den Herstellern sind daher unbegründet“, so der Verband.

 

 

Tatsächlich überwiegt der Vorteil auf Seiten der Apotheken: Der Anteil der Präparate, die im Wert steigen, ist – je nach Warenlager – etwa doppelt so groß wie die künftig schlechter gestellten Packungen. Weil die Apotheken nach dieser Logik den Wert ihres Lagers auch verbessern können, befürchten die Hersteller Hamsterkäufe zum Jahresende. „Durch diese rein wirtschaftlich motivierte Handlungsweise kann es 2012 zu Lieferproblemen der Hersteller kommen, was angesichts von Zusagen bei Rabattverträgen nicht unerheblich ist“, so Fahrenkamp.

Diese Warnung kommt allerdings reichlich spät. Denn dem Vernehmen nach haben sich vor allem die Großhändler bereits mit günstigen Packungen eingedeckt, um die Einmaleffekte der Umstellung mitzunehmen. Apotheken klagen bereits über Engpässe bei Rabattarzneimitteln. Bestellungen im großen Stil dürften daher bereits heute unmöglich sein.

Weil die Großhändler künftig vor allem von günstigen Schnelldrehern profitieren, gibt es in den neuen Konditionen entsprechende Klauseln. Der Maximalrabatt ist fast immer an den durchschnittlichen Packungspreis geknüpft. Bei Abweichungen nach oben gibt es Abzüge. Das werden vor allem Apotheken zu spüren bekommen, die sich vor dem Jahreswechsel eingedeckt haben. Lohnen dürfte sich diese Strategie trotzdem: Neben den Lagerwertgewinnen fangen die Einkaufskonditionen beim Hersteller die Rabattverluste auf. Denn bis Ende 2011 dürfen die Hersteller noch zum APU verkaufen.

 

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