Tarifverhandlungen

PhiP: Mindestlohn nicht in Sicht

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Berlin -

8,50 Euro pro Stunde verdient seit Jahresbeginn jeder Arbeitnehmer. Davon ausgenommen sind Praktikanten: Pharmazeuten und PTA im Praktikum müssen daher mit weniger als dem gesetzlichen Mindestlohn zurechtkommen. Die Apothekergewerkschaft Adexa will sich in den anstehenden Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auch für den Apothekernachwuchs einsetzen.

Würde den PhiP der Mindestlohn zustehen, müssten ihnen die Apothekenleiter monatlich knapp 1470 Euro brutto zahlen. Doch Praktikanten müssen laut Gesetz dann keinen Mindestlohn erhalten, wenn sie das Praktikum für ihren Ausbildungsabschluss brauchen. Das trifft auf die Praktika im Pharmaziestudium zu; die Famulatur und das Praktische Jahr (PJ) sind Pflichtpraktika.

Während die Famulatur gar nicht vergütet werden muss, gibt der Tarifvertrag für das PJ feste Löhne vor. Über eine lange Zeit war die Höhe der PJ-Vergütung an den BAFöG-Höchstsatz gekoppelt; dieser beträgt derzeit für Bezugsberechtigte ohne Kinder 670 Euro. Die Löhne der PhiP liegen mittlerweile schon über diesem Satz: Aktuell erhalten PhiP für das erste Halbjahr monatlich 750 Euro brutto; im zweiten Halbjahr sind es 880 Euro.

Noch in diesem Jahr sollen die Tarife zwischen Adexa und ADA neu verhandelt werden; auch die PhiP-Löhne werden Teil der Gespräche sein. Bevor es in die Tarifverhandlungen geht, will die Adexa mit dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) in Verbindung treten. Die Hinweise des Verbands sollen in die Tarifverhandlungen einfließen.

Adexa-Sprecherin Dr. Sigrid Joachimsthaler empfiehlt den Studenten zudem, ihren Lohn selbst auszuhandeln: Das sei immer einen Versuch wert. Allerdings sollte dabei berücksichtigt werden, wo man das Praktikum leiste, sagte Joachimsthaler. In einer Universitätsstadt, in der auf eine Apotheke viele PhiP-Interessenten kämen, könne die Verhandlung weniger erfolgreich sein als in einer Landapotheke, die händeringend Nachwuchs suche. Auch wer gute Prüfungsleistungen vorweisen könne, habe bessere Chancen in der Verhandlung.

Einige PhiP meldeten sich bei Problemen mit dem Arbeitgeber bei der Adexa, berichtet Joachimsthaler. So sei manchen PhiP, die den ersten Teil ihres PJ in der Industrie gearbeitet und erst ihr zweites Halbjahr in einer Apotheke abgeleistet hätten, nur das Gehalt des ersten Ausbildungshalbjahres gezahlt worden. Zur Begründung hieß es: „Du hast noch gar nicht in einer Apotheke gearbeitet.“ Das sei nicht Sinn des Tarifvertrags, so Joachimsthaler.

Häufig hätten die Studierenden Fragen, welche Tätigkeiten sie in der Apotheke ausführen dürfen, wenn sie in der Offizin allein gelassen werden, erzählt sie. Urlaubsansprüche seien ebenfalls ein Thema. Und es gebe wieder vermehrt Anfragen von Studenten, die schon während der Semesterferien in einer Apotheke jobbten, fügt Joachimsthaler hinzu.

Die Adexa bietet den Studierenden bei Schwierigkeiten „erste Hilfe“, indem sie sich mit dem Arbeitgeber und oftmals auch der zuständigen Kammer auseinander setzt. Das helfe vielfach bereits, weil der Arbeitgeber einlenke, sobald er sehe, dass sich Dritte einmischten. „Dann bessert sich die Situation meist schon“, so Joachimsthaler.

Den Mindestlohn für Praktikanten sieht die Adexa in den kommenden Tarifverhandlungen noch nicht kommen: Das PJ sei eine Ausbildung, daher gebe es auch ein Ausbildungsgehalt, das sei im Gesetz eindeutig geregelt. Gegen das Gesetz anzugehen, sei ein Kampf gegen Windmühlen, so die Position der Gewerkschaft. Aber: Der stete Tropfen höhle den Stein, vielleicht werde für PhiP irgendwann eine Bezahlung nach Mindestlohn gelten.

Auch der ADA-Vorsitzende und Chef des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz, Theo Hasse, betont, im Gesetz sei deutlich geregelt, dass Auszubildenden kein Mindestlohn zustehe. Wenn die Tarifgehälter neu verhandelt würden, würden aber auch die 8,50 Euro pro Stunde in die Diskussionen einfließen. Das sei durchaus auch im Interesse der Arbeitgeber: Denn mit ihrem Gehalt zufriedene Mitarbeiter seien gewünscht, sagt Hasse.

Gleichzeitig müsse ein Arbeitgeber einem Praktikanten in Ausbildung nicht den Lebensunterhalt finanzieren. „Auch ein Student muss schließlich seine Kosten mit dem BAFöG decken können“, so Hasse. Es sei aber wichtig, dass die Ausbildung des Praktikanten wirklich qualitativ hochwertig sei.

Daher habe die ABDA kürzlich ein ausführliches Dossier veröffentlicht, in dem explizit aufgeführt sei, was die PhiP lernen sollten. „Wenn sie den Eindruck haben, dass sie das nicht lernen, müssen sie sich an die zuständige Kammer wenden. Die wird dann sicherlich schnell einschreiten“, so Hasse. Diese Richtlinien seien möglicherweise noch nicht bei allen Kollegen und auch noch nicht bei allen Studenten angekommen, räumt Hasse ein. Darauf sollte verstärkt hingewiesen werden, denn das sichere eine höhere Ausbildungsqualität.

Der ADA weist zudem darauf hin, dass auch in der PTA-Ausbildung Standards teilweise nicht eingehalten würden. Manche Apotheker würden die PTA ausschließlich in den Handverkauf einarbeiten, da sie dann früh eine Stütze für die Offizin sein könne. Dabei sollten PTA auch im Labor eingearbeitet werden; und auch dort sollten die Apotheker ihnen Aufgaben zutrauen, sagt Hasse.

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