Tamoxifen: Dreifache Zuzahlung bei Stückelung Nadine Tröbitscher, 18.05.2022 14:51 Uhr
Der Lieferengpass bei Tamoxifen sorgt für neue Probleme. Zwar haben die Importe den Lieferengpass abgemildert, doch aktuell müssen Kund:innen bei gestückelten Packungen die dreifache Zuzahlung leisten. Wie PTA IN LOVE berichtet, schlagen die Kassen eine Bündelung beim Großhandel vor.
Um einen erneuten Engpass zu vermeiden, sollen laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zunächst die bereits importierten Packungen anstelle der Originalware abgegeben werden. Dabei sollen auch die kleinen Packungen genutzt werden: „Das BfArM empfiehlt bei einer Verordnung einer Packungsgröße N3 (bis zu 100 Tabletten), die verfügbaren kleinen Packungsgrößen à 30 Tabletten der gemäß § 79 Abs. 5 AMG importierten Arzneimittel zu bündeln“, heißt es.
Das Problem: „Bei Abgabe dreier N1-Packungen mit je 30 Stück ergibt sich eine Abweichung zur mit der Angabe N3 verordneten Stückzahl von 100, die nicht von der nach Packungsgrößenverordnung vorzusehenden maximalen Abweichung gedeckt ist“, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands gegenüber PTA IN LOVE. Zwar kann die Apotheke laut Rahmenvertrag „unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit“ auch kleinere Packungen „bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge“ abgeben. Doch bei einem solchen Stückeln muss die Zuzahlung pro Packung geleistet werden.
„Diese Frage ist, auch seitens des BfArM, zurzeit nicht geklärt und damit ist für uns nach wie vor die gesetzliche Grundlage bindend“, so der Sprecher weiter. „Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes läge eine mögliche Lösung darin, dass der pharmazeutische Großhandel im Rahmen einer Anordnung angewiesen wird, diese Packungen als Bündelpackungen an Apotheken zu liefern. Für diese Bündelpackungen müsste dann entsprechend eine Regelung zur Berechnung von Abgabepreis und gesetzlicher Zuzahlung getroffen werden.“
Der Beitrag erschien im Original bei PTA IN LOVE. Jetzt kostenlosen Newsletter abonnieren!