Sonderrezept für drei Wirkstoffe

T-Rezept: Änderungen ab August

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Berlin -

Seit gestern (8. August) gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neue T-Rezepte aus. Es handelt sich um Sonderrezepte, die ausschließlich zur Verschreibung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verwendet werden dürfen. Alle bisher ausgegebenen T-Rezepte sind weiterhin gültig und sollen aufgebraucht werden.

Das T-Rezept ist ein zweifacher Belegsatz, bestehend aus einem Deckblatt und einer Durchschrift. Blatt eins ist durchschreibend, wobei die nicht für das BfArM bestimmten Angaben nicht auf dem zweiten Blatt (Teil II) abgebildet werden können.

Worauf ist zu achten?

Die Apotheker:innen sind bei der Einlösung der T-Rezepte in der Apotheke grundsätzlich verpflichtet, die Verschreibung auf erkennbare Irrtümer hin zu überprüfen (ApBetrO).
Folgende Angaben muss die verschreibende ärztliche Person, die im T-Register registriert sein muss, auf dem T-Rezept (Teil I und Teil II) machen:

  • Name, Geburtsdatum Patient:in
  • Datum der Ausfertigung (Gültigkeit bis zu sechs Tage nach dem Verschreibungsdatum)
  • Bestätigung durch Ankreuzen, alle Sicherheitsbestimmungen werden eingehalten und dem/der Patient/in wurde das medizinische Informationsmaterial ausgehändigt
  • Bestätigung durch Ankreuzen entweder „In-Label“ oder „Off-Label“
  • Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes inkl. der Stärke, der Darreichungsform und der Menge bzw. bei Rezepturarzneimittel die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung (Höchstmenge ist begrenzt)
  • Dosierung, dies gilt nicht, wenn dem/der Patient/in ein Medikationsplan vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird
  • Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen Person einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
  • eigenhändige Unterschrift der verschreibenden ärztlichen Person, die im T-Register registriert sein muss
  • Abgabedatum in der Apotheke
  • gültige Pharmazentralnummer
  • Faktor (Anzahl der Packungen)
  • Apotheken-Nummer / IK
  • Name oder Firma des Inhabers der Apotheke und deren Anschrift
  • Apothekenstempel auf Rückseite der Durchschrift

Änderung neues Formular

Aufgrund einer Änderung des § 3a Absatz 2 AMVV wurde das T-Rezept angepasst. Ärzt:innen sind nicht mehr verpflichtet, den Patient:innen die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels vor Beginn der medikamentösen Behandlung auszuhändigen. T-Rezepte, die noch im Umlauf sind, sollen NICHT an das BfArM zurückgeschickt werden. Sie sind weiterhin gültig und können, um Kosten zu sparen, aufgebraucht werden.

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