Sumatriptan kommt in die Sichtwahl. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Außerdem soll die Altersgrenze für Ibuprofen-Säfte abgesenkt werden.
Sumatriptan ist seit 1993 in Deutschland zugelassen und somit der älteste Vertreter der Wirkstoffklasse. Der Arzneistoff wird zur akuten Behandlung von Migränemit und ohne Aura sowie bei Cluster-Kopfschmerz eingesetzt und beansprucht den Großteil der Verordnungen für sich. Sumatriptan verursacht eine Verengung der zerebralen Gefäße, die während eines Migräneanfalles weit gestellt sind. Sumatriptan vermindert außerdem die Ausschüttung von schmerzauslösenden und gefäßdilatierenden Mediatoren, zu denen auch das Serotonin gehört.
Der selektive Agonist des 5-Hydroxytryptamin-1-like Rezeptors (5-HT1-Rezeptor) soll demnach zukünftig zu 50 mg je abgeteilter oraler Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung rezeptfrei zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura zur Verfügung stehen – vorausgesetzt der Arzt hat die Erstdiagnose bereits gestellt.
Es ist bereits der zweite Anlauf für den OTC-Switch. Trotz eines positiven Votums des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (SVA) hatte der Bundesrat 2013 dagegen gestimmt. Hintergrund waren die geplanten Vorgaben: Apotheker sollten prüfen, dass die Anwender zwischen 18 und 65 Jahren alt sind und ein Arzt die Migräne diagnostiziert hat. Außerdem hätten sie den Patienten erklären müssen, in welchen Fällen sie einen Arzt aufsuchen müssen und dass die zeitgleiche Einnahme oraler Kontrazeptiva das Schlaganfallrisiko erhöht.
Naratriptan wurde bereits 2005 und Almotriptan 2007 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen – ebenfalls zur Akutbehandlung und nach erfolgter ärztlicher Erstdiagnose, allerdings nur im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Gleiches soll auch für Sumatriptan gelten. Zudem gibt es vier weitere Triptane – Eletriptan, Frovatriptan, Rizatriptan und Zolmitriptan – die ausnahmslos rezeptpflichtig sind.
Ibuprofen in flüssigen Zubereitungen als Monopräparat soll künftig ab einem Alter von drei Monaten rezeptfrei sein. Bislang lag die Altersgrenze bei sechs Monaten. Hintergrund der Switches war die Tatsache, dass Ibuprofen in rektalen Zubereitungen unabhängig vom Alter rezeptfrei erhältlich ist. Dosiert wird in Abhängigkeit vom Körpergewicht. Flüssige Zubereitungen in einer Konzentration von 20 mg/ml können im Alter zwischen drei und sechs Monaten und einem Körpergewicht von 5 bis 7,6 Kilogramm dreimal täglich zu je 2,5 ml verabreicht werden. Flüssige Zubereitungen zu 40 mg/ml können entsprechend dreimal täglich zu je 1,25 ml gegeben werden.
Weitere Änderungen betreffen Randbereiche: Durch Streichung der Positionen zu den Zubereitungen aus Imidacloprid und Permethrin (zur Anwendung bei Hunden), aus Methopren und Fipronil (zur Anwendung bei Hunden und Katzen) sowie aus Flumethrin und Imidacloprid (zur Anwendung bei Katzen) werden entsprechende Tierarzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen.
Dagegen werden durch Änderung der Position zu Fluorescein auch Tierarzneimittel mit diesem Wirkstoff der Verschreibungspflicht unterstellt. Durch Schaffung einer neuen Position zum Wirkstoff Natriumthiosulfat werden Arzneimittel mit diesem Wirkstoff, sofern sie als Antidot zugelassen sind oder als Antidot verwendet werden sollen, der Verschreibungspflicht unterstellt
Schließlich werden im Vorfeld der Markteinführung des Esketamin-Nasensprays Spravato (Janssen) gegen Depressionen Vorgaben aus der zentralen Zulassung umgesetzt: Der Arzt hat demnach auf dem Rezept schriftlich zu vermerken, dass das Arzneimittel ausschließlich an die Arztpraxis oder die Klinik abgegeben werden darf. Darüber hinaus soll den Apothekern gestattet werden, den Hinweis unter bestimmten Voraussetzungen nachzutragen.
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