Report München

Stückeln: Softwarehäuser lenken ein

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Die Softwarehäuser werden die Funktion „Stückeln aus wirtschaftlichen Gründen“ aus ihrer Apothekensoftware entfernen. Ein gemeinsames Vorgehen werde es aber vermutlich nicht geben, sagte ein Vertreter der Branche: Bei manchen Anbietern müssten nur einige Paramenter verändert werden, bei anderen sei ein Update der Software notwendig. Die Anbieter gehen davon aus, dass alle Häuser der Aufforderung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nachkommen werden.

Gegenüber dem TV-Magazin „Report München“ hatte die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) ein Einlenken angekündigt: In einem Schreiben „beteuern auch die Hersteller von Apotheken-Software kleinlaut, dass sie 'nun umgehend prüfen, welche konkreten Veränderungen in ihrem System notwendig sind'“, hieß es gestern Abend im Beitrag.

„Report München“ hatte schon im Juli über das Stückeln berichtet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte danach bei Krankenkassen, DAV und Pharmaindustrie Stellungnahmen eingefordert. Im neuen Report-Beitrag bezieht ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes eindeutig Stellung: „Das ‚Stückeln' bei der Ausgabe von Arzneimitteln ist in der Regel rechtswidrig. Der Apotheker verschafft sich finanzielle Vorteile, die ihm nicht zustehen. Er verstößt gegen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Apotheken und Krankenkassen.“

Ein geläuterter Apotheker packt anschließend anonym aus und berichtet vom Vorgehen des Pharmaaußendienstes: „Dann sagt der Außendienstler: 'Dann haben Sie den Vorteil, wenn mal eine '100er' kommt, geben Sie einfach zwei '50er' ab, der Patient hat die richtige Menge und Sie haben sogar noch einen wirtschaftlichen Vorteil davon.' Im Unterschied zu der Zeit, wo das erste Mal darüber berichtet wurde, halte ich mich jetzt an das, was gefordert ist“, so der Apotheker. Neuerdings bezeichne auch die Pharmaindustrie das Stückeln als rechtswidrig, berichtet „Report München“.

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