Zyto-Rezepturen

Streit um Open-house-Retax Patrick Hollstein, 05.03.2025 14:35 Uhr

Berlin - 

Als Exklusivverträge verboten wurden, setzten die Kassen im Bereich der Sterilherstellung zunächst auf Open-house-Verträge. Wer als Apotheke weiter Krebspatienten versorgen wollte, musste den Vereinbarungen beitreten und Abschläge gewähren. Anderenfalls wurde auf Null retaxiert. Das Bundessozialgericht (BSG) muss entscheiden, ob die Kürzungen zulässig waren.