Steuerhinterziehung

Schäubles Pläne gegen Zapper

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Berlin -

Finanzbeamte sollen künftig bei „dringenden Gefahren“ Privatwohnungen von Steuerpflichtigen durchsuchen dürfen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will im Kampf gegen Steuerbetrug das Grundrecht auf „Unverletzlichkeit der Wohnung“ einschränken. Das sieht der aktualisierte Gesetzentwurf gegen Steuermanipulationen mit Registrierkassen aus dem BMF vor. Außerdem müssen Apotheker und alle anderen Kaufleute auf Verlangen ihrer Kunden bei jedem Kauf demnächst einen Beleg aushändigen. Damit kommt Schäuble den Forderungen der SPD entgegen. Bei der Zertifizierung der Software wurde ein großer Stolperstein dagegen offenbar entfernt. Der Gesetzentwurf soll nach mehrfacher Verschiebung jetzt am 13. Juli vom Kabinett verabschiedet werden. 

Der Gesetzentwurf enthält weitere Regelungen „zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Demnächst sollen danach Finanzbeamte auch in Apotheken unangemeldet Kassenprüfungen, Testkäufe und Observierungen vornehmen können. Dabei dürfen sie die Geschäftsräume betreten, in Ausnahmefällen auch die privaten Wohnräume gegen den Willen des Inhabers. Zudem werden die Kassensysteme lückenlos überwacht. Wer manipuliert, muss mit 25.000 Euro Strafe rechnen – zusätzlich zu den etwaigen Steuernachzahlungen. Der Gesetzentwurf sieht allerdings eine zweijährige Umstellungsfrist vor, bevor die neuen Regeln greifen.

Finanzbeamte können zur Prüfung von Kassenbetrug während der üblichen Geschäftszeiten Arbeitsräume und Geschäftsgrundstücke betreten. Wohnräume dürfen „gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt“, heißt es in Schäubles aktualisiertem Gesetzentwurf. Im Rahmen der Steuerfahndung ist dies heute mit entsprechendem Durchsuchungsbeschluss ebenfalls möglich.

Schäubles Gesetzentwurf verzichtet auf die von der SPD geforderte Einführung einer Registrierkassen- und Belegausgabepflicht für alle Betriebe. Manipulationssichere elektronische Kassen müssen nur Betriebe installieren, die bereits elektronische Aufzeichnungssysteme einsetzen. Stattdessen setzt das BMF auf schärfere Kontrollen. „Durch eine unangekündigte Kassen-Nachschau besteht für den Steuerpflichtigen ein deutlich erhöhtes Entdeckungsrisiko. Sofern ein Anlass zu Beanstandungen der Kassenaufzeichnungen, -buchungen oder der technischen Sicherheitseinrichtung besteht, kann der Amtsträger ohne vorherige Prüfungsanordnung zur Außenprüfung übergehen“, hieß es im ersten Referentenentwurf. „Nur durch eine unangekündigte Kassen-Nachschau besteht für den Steuerpflichtigen ein deutlich erhöhtes Entdeckungsrisiko“, heißt es im überarbeiteten Entwurf.

Die neue Kassen-Nachschau ist das zentrale Kontrollinstrument in Schäubles Plan: Durch die unangekündigten BEsuche während der üblichen Geschäftszeiten des Steuerpflichtigen können Amtsträger Grundstücke und Räume von Steuerpflichtigen betreten, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, um vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen sowie der Kassenbuchführung prüfen. Gibt es Anlass im für Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen kann sofort eine Außenprüfung starten.

Im Steuerrecht neu eingeführt wird eine fortlaufende Einzelaufzeichnung sämtlicher aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle. Buchungen sind danach „einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten“, so der aktualisierte Gesetzentwurf.

Trotz weitergehender Forderungen wird die SPD Schäuble Gesetzentwurf mittragen: „Wir gehen jeden Schritt mit, mit dem wir weiterkommen“, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im Anschluss an die Finanzministerkonferenz am Donnerstag in Berlin. SPD-Abgeordneter Lothar Schwarz sieht zudem noch Möglichkeiten, eine Belegausgabe- und Registrierkassenpflicht im Gesetzgebungsverfahren einzubringen: „Wer wie Schäuble bei den Griechen auftritt, der muss auch im eigenen Land anfangen mit Missständen aufzuräumen und die Unanständigen von den Anständigen zu trennen.“

Laut Walter-Borjans ist der Betrug mit Kassensystemen kein „Kavaliersdelikt“: „das sind Straftäter, die Fälschungen begehen“. In einem Brief an Schäuble räumte der Kassenhersteller Casio laut Walter-Borjans ein, dass die Schätzung von zehn Milliarden Euro Steuerhinterziehung „nur die Untergrenze“ sei. In Hamburg habe sich der offizielle Umsatz des Taxigewerbes nach Einführung manipulationssicherer Kassensysteme beispielsweise verdoppelt“, sagte Walter-Borjans. Bundesweit betrage die „Fahndungsquote bei Steuerprüfungen 3,3 Prozent. Bei Pizzerien, Eisdielen, Restaurants und Taxi-Firmen hingegen bis zu 17 Prozent.

Nach Schätzung des BMF müssen circa 411.000 elektronische Registrierkassen ausgetauscht werden. 2,1 Millionen elektronische Kassensysteme können offenbar umgerüstet werden: „Der einmalige Erfüllungsaufwand von rund 470 Millionen Euro für die Wirtschaft entfällt auf die Anschaffung von Neugeräten von rund 405 Millionen Euro und auf die Umrüstung der Altgeräte von rund 22,5 Millionen Euro.“

Das BMF geht von insgesamt 2,1 Millionen betroffenen Kassen aus: Nach Schätzungen könnten circa 411.000 Geräte ausgetauscht und 1,7 Millionen Geräte umgerüstet werden. 17 Millionen Euro soll die Umrüstung mit einem Sicherheitsmodul kosten und 26 Millionen Euro der Einbau.

Mit seinem Referentenentwurf schließt sich das BMF nach einigem Zögern der Sicht der Länderfinanzminister an: Die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen stellten ein „ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar“, so das BMF. Auf Grund der fortschreitenden Technisierung sei es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen in elektronischen Registrierkassen unerkannt gelöscht oder geändert werden könnten. Dies erfordere „die Einführung gesetzlicher Regelungen sowie technischer Maßnahmen“.

Allerdings spricht sich das BMF gegen die verbindliche Einführung eines technischen Standards wie Insika (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) aus. Allerdings entspricht die Insika-Smartcard derzeit nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen. Insika sei hinsichtlich der Smartcardvergabe und der Verwaltung der Smartcards im Unternehmen aufwändig. Weiterhin berge das Konzept nicht „unerhebliche rechtliche Risiken und Kosten“.

Auch die Belegausgabe sei zwingender Bestandteil des Insika-Konzepts. Dafür müssten teilweise neue Drucker angeschafft werden, die den Ausdruck eines 2D-Codes ermöglichten. Für jedes elektronische Aufzeichnungsgerät müssten ein Kartenleser und eine Smartcard angeschafft werden. Hinsichtlich der „Belegkontrollen durch Kunden bestehen verfassungsrechtliche Bedenken“, da diese Kontrolle grundsätzlich der hoheitlichen Verwaltung unterlägen.

Stattdessen setze das BMF auf ein „Zertifizierungsverfahren“. Dieses schreibt eine technische Sicherheitseinrichtung vor, die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle besteht. Die technischen Anforderungen daran werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestimmt. Die technische Sicherheitseinrichtung wird vom BSI zertifiziert. Auch die Kassensoftware der Apotheken muss diesen Standards künftig genügen.

Durch das Sicherheitsmodul soll jede digitale Aufzeichnung, jeder Geschäftsvorfall und auch Trainingsbuchungen protokolliert werden. Das Zertifizierungsverfahren sei „geeignet, die Integrität (Unveränderbarkeit) und Authentizität (Herkunft der Daten) zu sichern“.

Die Softwarehäuser der Apotheken hatten die Pläne kritisiert. Für den Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) war der Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger zu einem Fachgespräch im Ministerium. „Im alten Entwurf war offen, ob das Sicherungsmodul Teil der Warenwirtschaft sein würde oder nicht. Diese Entscheidung war dort offen gelassen. Wir haben das BMF im Vorfeld ganz konkret darauf hingewiesen, dass ein solches Gesetz bei den Apotheken nicht funktionieren kann“, so Bellinger. Denn mit jeder Aktualisierung der Software wäre das Zertifikat demnach verfallen. Das BMF hat reagiert und die Passage im neuen Entwurf überarbeitet.

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