Steuerhinterziehung

Finanzminister: Fahrtenschreiber für EDV-Systeme

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Berlin -

Die Finanzminister der Bundesländer wollen alle Kassen im Einzelhandel manipulationssicher machen. Bei der Finanzministerkonferenz Ende Mai in Berlin verständigten sich die Ressortchefs darauf, dass entsprechende neue Vorgaben gesetzlich durchgesetzt werden sollen. Eine Art Fahrtenschreiber für alle Registrierkassen – also auch die EDV-Systeme in Apotheken – könnte es ab 2017 geben.

Ziel ist die Einführung des Systems INSIKA. Das steht für „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“. Auf einer Chipkarte in den Kassen sollen alle Daten wie etwa die Umsätze gespeichert werden. Über eine Schnittstelle kann der Finanzbeamte die verschlüsselten Daten dann ganz einfach auslesen. Der Einsatz von Manipulationssoftware soll so in Minuten aufgedeckt werden.

Außerdem soll jeder Beleg mit einem individuellen Code des Händlers signiert werden. Dieser könnte etwa von der Bundesdruckerei vergeben werden. Über eine allgemeine Belegpflicht für alle Branchen wird ebenfalls nachgedacht.

In anderen europäischen Ländern gibt es solche Fiskalspeicher bereits, auch wenn sie nicht überall stringent eingesetzt werden. In Deutschland wurde zuletzt ein Modell in Hamburg mit Taxiunternehmen getestet. Weil es für alte Kassensysteme bis Ende 2016 einen Bestandsschutz gibt, könnte die Umstellung 2017 erfolgen.

Eigentlich hatte die damalige Bundesregierung schon 2008 ein Aktionsprogramm beschlossen, das sich der Manipulationssicherheit elektronischer Registrierkassen sowie der Bekämpfung der Schwarzarbeit widmen sollte. Doch angeblich sperrte sich Bayern dagegen – im Wahljahr wollte man das Thema offenbar nicht hochkochen.

Im Frühjahr gab es nun einen neuen Anlauf: Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans (SPD), hatte im April öffentlich auf die aus seiner Sicht unhaltbaren Zustände in bargeldintensiven Branchen aufmerksam gemacht und eine Initiative angekündigt. Die Pläne hat er den Kollegen aus den anderen Ländern jetzt bei der Finanzministerkonferenz vorgestellt, deren Vorsitzender er ist.

Der NRW-Finanzminister will zudem durchsetzen, dass Betriebsprüfungen künftig ohne Anmeldung des Prüfers durchgeführt werden können. Auch den Software-Herstellern will er ans Leder. Vertreibt ein Unternehmen Module zur Manipulation von Registrierkassen, soll eine Bestrafung auch möglich sein, ohne dass Beihilfe zur Steuerhinterziehung in einem konkreten Fall nachgewiesen wurde.

Denn Tricks zur Umsatzverkürzung kommen den Finanzbehörden zufolge in allen bargeldintensiven Branchen vor. Joachim Zimmermann von der Finanzverwaltung Baden-Württemberg zeigte bei einer DATEV-Fachtagung Beispiele aus seiner täglichen Arbeit: Mit einem Spielautomaten wurden angeblich 1520,45 Euro umgesetzt, obwohl dieser gar keine 5-Cent-Münzen annahm. Auf den Belegen eines China-Restaurants stand wörtlich: „Info-Druck. Keine Rechnung“. Jede Woche bekomme er solche Fälle auf den Tisch. „Es gibt so gut wie keine Registrierkasse, die man nicht manipulieren kann“, so Zimmermann.

Er selbst sei überrascht gewesen, als auch im Apothekenbereich der Einsatz von sogenannten Zappern bekannt geworden war. „Eine gewisse Grauzone wird es immer geben, aber wenn jemand per Software oder systematisch manipuliert, ist das kein Kavaliersdelikt“, so der Experte aus dem Referat Betriebsprüfung.

Es gehe ihm eindeutig nicht um die Vorverurteilung eines Berufsstandes oder einer Branche, sondern im Gegenteil um den Schutz der ehrlichen Steuerzahler. Wenn im Umfeld eines Softwarehauses eine Manipulationssoftware auftauche, seien alle anderen Anwender bei der nächsten Betriebsprüfung unter Generalverdacht, so Zimmermann. Dies sei nur über nachweisbar sichere Kassensysteme zu vermeiden.

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