Die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen wird verlängert: Jahressteuererklärungen für das Jahr 2020, die von einem Steuerberater erstellt und abgegeben werden, müssen erst bis Ende August 2022 abgegeben werden.
Der Gesetzgeber hatte schon im vergangenen Jahr die Abgabefristen für Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen 2020 um drei Monate verlängert. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz gibt es nun eine weitere Fristverlängerung. Degressiv verlängert werden auch die Abgabefristen für die Jahre 2021 und 2022.
Für Steuerberater gilt jetzt der 31. August 2023 als letzter Abgabetermin für Steuererklärungen betreffend 2021. Die Jahressteuererklärungen für 2022 müssen am 31. Juli 2024 abgegeben werden. Für Jahressteuererklärungen, die durch Steuerpflichtige selbst erstellt und abgegeben werden, gilt der 31. Oktober 2022 als Abgabetermin für die Steuererklärung für 2021 und der 30. September 2023 für die 2022er-Erklärungen den.
Für Apotheken kann die verlängerte Frist laut Steuerberatern nützlich sein, um die Gewinne aus Corona-Sondereffekten später anzumelden. Allerdings kann die Finanzverwaltung die Steuererklärung auch vorzeitig anfordern, wenn sie von deutlich höheren Werten ausgeht.
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