Steuerberater wollen Kassen retaxieren Alexander Müller, 22.12.2011 10:12 Uhr
Die Steuerberater der Apo-Audit wollen die Krankenkassen wegen der verspäteten Rückabwicklung der Kassenabschläge für 2009 und 2010 „retaxieren“. Es geht um die im Schiedsspruch erlassene Absenkung des Zwangsrabatts von 2,30 auf 1,75 Euro. Weil viele Kassen trotz gerichtlicher Anordnung den Differenzbetrag zu spät ausgeglichen hätten, haben sie aus Sicht der Steuerberater den Anspruch auf den Abschlag eingebüßt. Pro Apotheke geht es laut Dr. Bernhard Bellinger, Chef von Apo-Audit, um einen fünfstelligen Betrag. Notfalls wollen die Steuerberater ihre Mandanten gegen die Kassen vor Gericht schicken.
Die Schiedsstelle hatte den Abschlag Ende 2009 auf 1,75 Euro festgesetzt. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt. Im Eilverfahren hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) im Mai 2010 die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet. Die Kassen hatten damals von den Apothekenrechenzentren weitere Daten zur Rückabwicklung der im Jahr 2009 zu viel gezahlten Abschläge verlangt.
Bellinger zufolge wurden die Informationen in den meisten Fällen bereits im Mai 2010 geliefert. Demnach hätten die Kassen ihre Rechnungen spätestens bis Ende Juni begleichen müssen. Denn laut Sozialgesetzbuch bestehe ein Anspruch auf den Kassenabschlag nur dann, wenn die Rechnung innerhalb von zehn Tagen bezahlt werde, argumentiert der Steuerberater. Tatsächlich seien die Erstattungen erst im Zeitraum Juli bis September 2010 häppchenweise erfolgt. Auch für 2010 sei bislang nur rund die Hälfte der fälligen Beträge ausgezahlt.
Bellingers Rechnung geht so: Für jede abgegebene Packung müssten die Kassen den zu spät beglichenen Betrag von 55 Cent nachzahlen – das ist die Differenz aus dem alten und dem neuen Abschlag. Bei durchschnittlich 28.000 Rx-Packungen im Jahr 2009 macht das 15.400 Euro pro Apotheke. Weil die Kassen auch in den ersten Monaten 2010 noch mit einem Abschlag von 2,30 Euro gerechnet hatten, könnten noch rund 8000 Euro pro Apotheke hinzukommen, hat Apo-Audit ausgerechnet.
Die Steuerberater um Bellinger berufen sich auch auf ein Urteil des LSG Hamburg aus dem Juli dieses Jahres. Demnach müssen Apotheken bei unberechtigten Retaxationen keinen Kassenabschlag zahlen, weil die Kasse ihre Rechnung zu spät beglichen hat. Der Fall liegt jetzt beim Bundessozialgericht.
Vor Gericht will auch Bellinger notfalls ziehen. „Die in der Apo-Audit vernetzten Kanzleien werden in den nächsten Wochen beginnen, mit ihren Mandanten die Ansprüche bei den Kassen geltend zu machen und notfalls auszuklagen“, kündigte der Fachanwalt für Steuerrecht an. Die zwölf in der Gesellschaft zusammengeschlossenen Kanzlein vertreten nach eigenen Angaben bundesweit rund 800 Apotheken.