Sterilrezepturen

Dritte PKV für Zyto-Apotheker

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Berlin -

Zyto-Apotheker können mit einer weiteren privaten Krankenversicherung

(PKV) Sterilrezepturen direkt abrechnen: Nach der Debeka und der

Barmenia hat der Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA)

mit der Halleschen Krankenversicherung eine entsprechende Vereinbarung

getroffen.

Der Patient tritt die Erstattungsansprüche an die Apotheke ab. Dafür ist eine Einzelgenehmigung der Krankenversicherung nötig. Die Apotheken sollen innerhalb eines Monats den fälligen Betrag überwiesen bekommen. Die 250 VZA-Mitglieder müssen dadurch das Inkassorisiko nicht mehr selbst tragen, falls der Patient nicht zahlen kann.

Mit der Vereinbarung soll sich der bürokratische Aufwand für Apotheken und Patienten verringern. Die Kunden müssten die Beträge nicht mehr vorfinanzieren und selbst abrechnen.

Der dritte Abschluss sei eine Bestätigung des Modells für die Direktabrechnung, so VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim. Mit diesem Service entlaste die Hallesche ihre Versicherten und übernehme zusätzlich Verantwortung, sagte Vorstandsmitglied Wiltrud Pekarek.

Neben parenteralen Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel umfasst die Vereinarung auch verordnete Hilfsmittel, die demnach erstmals von Apotheken mit einer PKV direkt abgerechnet werden können.

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