Sterilrezepturen

AOK sitzt Retax-Streit aus

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Berlin -

Einen sechsstelligen Betrag hat die AOK Hessen schon bei rund einem Dutzend Apotheker retaxiert, die ohne Exklusivvertrag Sterilrezepturen für Krebspatienten geliefert hatten. Aktuell verhält sich die Kasse ruhig: Neue Retaxationen gibt es nicht – aber auch kein öffentlich erklärtes Umdenken. Selbst in direkten Verhandlungen mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV) ließ sich die Kasse nicht in die Karten gucken. Die Apotheker bleiben aktuell im Ungewissen.

Die erste Retaxwelle war von der Kasse angekündigt worden und betraf den Monat Dezember. Die AOK Hessen will es nicht hinnehmen, dass Onkologen ihre Patienten weiterhin über den etablierten Weg versorgen. Eingentlich wollte die Kasse auch für die folgenden Monate die Rechnungen von Apotheken kürzen, die die Selektivverträge nicht beachteten.

Doch die Apotheker setzten sich zur Wehr. Sie holten sich Rückendeckung vom Regierungspräsidium, das auf den Kontrahierungszwang der Apotheken verwies. Der HAV hatte außerdem das Sozialministerium eingeschaltet und gegen die Retaxationen gesammelt Einspruch eingelegt. Eine Reaktion der Kasse steht noch aus.

Mitte April saßen Vertreter der AOK und des HAV zusammen. Der Gesprächstermin war schon lange vereinbart und hatte ursprünglich gar nichts mit der Zyto-Ausschreibung der Kasse zu tun. Besprochen wurden die Retaxationen trotzdem. Doch die AOK verwies dem Vernehmen nach nur auf die dreimonatige Frist zur Prüfung der Einsprüche und hielt sich ansonsten bedeckt. Die Vertreter gaben auch keine Auskunft darüber, ob oder wann neue Retaxationen ausgesprochen werden könnten. Die Einsprüche würden derzeit sorgfältig geprüft, hieß es.

Der HAV hätte sich eine schnelle Klärung der Sache gewünscht. Schließlich können die Apotheken rückwirkend für alle Abrechnungsmonate retaxiert werden – was angesichts der bislang abgesetzten Summen für einige von ihnen existenzbedrohend wäre.

Der Verband hatte deshalb vor dem Treffen alles getan, um den Prozess zu beschleunigen. Von den Onkologen hatte der HAV für die Kasse die schriftlichen Erklärungen der Patienten eingesammelt, dass diese von ihrer freien Apothekenwahl Gebrauch machen möchten. Weil die AOK im Vorfeld diese Erklärungen eingefordert hatte, wundert man sich beim HAV jetzt über das zögerliche Verhalten der Kasse.

Sollte die AOK bei ihren Retaxationen bleiben oder gar weitere aussprechen, will der Verband vor Gericht ziehen. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist vorbereitet, im Haushalt wurden für einen etwaigen Rechtsstreit bereits 15.000 Euro zurückgestellt. Doch noch hoffen Hessens Apotheker auf eine einvernehmliche Lösung mit der Kasse.

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