„Denen muss doch nur jemand den Stempel klauen“

Stempel statt Unterschrift: Praxis stellt auf Durchzug

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Berlin -

Apothekeninhaber Tobias Eiffel* ist fassungslos: Eine Hausarztpraxis in seiner Nähe ist dazu übergegangen, Rezepte nicht mehr händisch zu unterschreiben, sondern einen Faksimilestempel zu verwenden. „Derzeit sind so viele Fälschungen im Umlauf, die verstehen gar nicht, was sie damit anrichten können“, ärgert sich der Apotheker.

Aufgefallen ist Eiffel die Umstellung vor ein paar Tagen bei der Rezeptkontrolle: „Ich dachte beim ersten Rezept, dass der Kugelschreiber des Arztes wohl den Geist aufgegeben hat.“ Der Apotheker bemerkte bei weiteren Verordnungen derselben Praxis, dass an der gleichen Stelle der Unterschrift die Farbe zwar ungleichmäßig erschien, die Signatur selbst aber kein bisschen mehr variierte. „Das bekommt man auf diese Art und Weise nicht handschriftlich hin“, schätzt Eiffel.

„Denen muss doch nur jemand den Stempel klauen“, ärgert sich der Apotheker. Immerhin werde ständig vor Rezeptfälschungen gewarnt. Warum der Arzt seine Rezepte nicht mehr händisch unterschreibt, wollte Eiffel gerne persönlich klären; das hat bei anderen Problemen in der Vergangenheit stets gut geklappt.

Praxis stellt auf Durchzug

Doch als er bei der Praxis vorstellig wurde, kam es zu einer unschönen Begegnung. „Die haben komplett auf Durchzug gestellt“, berichtet der Inhaber. Der Arzt habe für ein Gespräch keine Zeit gehabt, das Praxisteam habe unbeteiligt getan. Bei einem zweiten Besuch wartete er so lange, bis er den Arzt zu Gesicht bekam. „Mehr als ein ‚Ja, das machen wir jetzt so‘ im Vorbeigehen hatte er für mich nicht übrig.“

Sein eigenes Team hat Eiffel diesbezüglich informiert, „Wir erklären den Kunden die Sachlage und schicken sie gnadenlos zurück. Was sollen wir sonst machen?“ Zwar stelle die Praxis überwiegend E-Rezepte aus; dies sei ja aber noch nicht in jedem Fall machbar. „Aber auch bei E-Rezepten muss ich jetzt ja davon ausgehen, dass der Arzt sich die Rezepte nicht mehr richtig ansieht.“

Den Apotheker ärgert das. Er hofft, dass seine Maßnahme wirkt, denn: Eigentlich möchte er sich mit dem Hausarzt nicht überwerfen.

Nicht erlaubt

Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss nach § 2 eine Verordnung „die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur“ enthalten. Ein Stempel mit der Signatur des Arztes auf einem Papierrezept ist folglich nicht zulässig. Reicht die Apotheke eine solche Verordnung ein, droht eine Retax. Sie muss die Unterschrift folglich nachtragen lassen.

Ein No-Go

„Ein Faksimilestempel ist für mich berufsrechtlich ein No-Go. Dann kann ich die Rezepte auch gleich ohne Unterschrift mitgeben“, findet auch Dr. Ilka M. Enger, Vorsitzende der IG Med. Die Komfortsignatur betrachtet die Internistin allerdings nicht anders: „Weil ich damit meinen Mitarbeitern eigentlich 250 ‚unterschriebene‘ Rezepte hinlege, die ich nicht weiter kontrolliere. Das ist auch ein Grund, warum wir bei diesem Irrsinn E-Rezept nicht mitmachen – das ist mir einfach zu unsicher für meine Patienten.“

* Name von der Redaktion geändert.

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