Apotheken haben eine vorbildliche Frauenquote: Von den rund 48.500 Pharmazeuten in der Offizin sind mehr als 70 Prozent Apothekerinnen. Bei den PTA liegt die Quote noch höher. Doch ein Apotheker ist über das Ziel hinaus geschossen: Die Apothekengewerkschaft Adexa wurde auf seine Stellenausschreibung aufmerksam gemacht, durch die Männer diskriminiert wurden.
Ein Inhaber hatte im Stellenmarkt seiner Apothekerkammer eine Anzeige veröffentlicht und explizit eine Apothekerin gesucht. Ein männlicher Bewerber wurde abgelehnt. Weil der Apotheker auch Adexa-Mitglied ist, informierte er die Gewerkschaft.
Die Rechtsabteilung ging der Sache nach und fand die Stellenanzeige tatsächlich problematisch: Der Text sei offensichtlich nur auf die weibliche Form beschränkt gewesen. Die Gewerkschaft nahm mit der Apothekerkammer Kontakt auf, die Stellenanzeige wurde schließlich geändert.
Adexa weist darauf hin, dass Angestellte in dieser oder der umgekehrten Situation tatsächlich Chancen auf eine Entschädigung haben. 3000 Euro seien ein typischer Wert in solchen Fällen. Denn wer gezielt nach Frauen oder Männern suche, verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), so die Gewerkschaft.
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