Kühlpflicht

Rund 28 Millionen Kühlartikel Nadine Tröbitscher, 26.06.2017 14:35 Uhr

Berlin - 

Kühlpflichtige Arzneimittel stellen Hersteller, Lieferanten, Apotheken und Patienten vor besondere Herausforderungen. Im vergangenen Jahr gaben die Apotheken etwa 28 Millionen kühlpflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV ab. Im Schnitt sind das 1400 pro Apotheke. Im Durchschnitt kommt jedes 24. Medikament, das auf einem Kassenrezept verordnet ist, aus dem Kühlschrank. Das Deutsche Arzneiprüfinstitut (DAPI) hat die Zahlen ermittelt.

Im vergangenen Jahr gaben Apotheken insgesamt rund 28 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab, die auf einem Kassenrezept verordnet waren. Privatrezepte und OTC-Arzneimittel in der Selbstmedikation wurden vom DAPI nicht berücksichtigt. Somit liegt die Zahl der abgegebenen kühlpflichtigen Artikel noch höher.

In Berlin wurden etwa 1,2 Millionen Kühlartikel abgegeben, in Westfalen-Lippe waren es rund 2,7 Millionen Medikamente aus dem Kühlschrank, die zu Lasten der GKV abgerechnet wurden. In Hessen waren es 2016 etwa 2 Millionen und im Saarland 370.000 kühlpflichtige Medikamente. In Sachsen-Anhalt gingen mehr als 1,1 Millionen gekühlte Packungen über den HV-Tisch.

Einige Arzneimittel müssen nicht nur gekühlt gelagert werden, sondern sind kühlkettenpflichtig. Rund 8,4 Millionen Packungen der etwa 28 Millionen Arzneimittel müssen auch auf dem Weg von der Apotheke zum Kunden gekühlt transportiert werden. Die Auswertung zeigt, wie wichtig die Apotheken vor Ort sind: „Dauerhaft zu kühlende Medikamenten eignen sich nur bedingt für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben“, teilte die ABDA mit.

Für den Transport von Impfstoffen, Dosieraerosolen oder Augentropfen eignen sich Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Sie sind ein spezieller Service der Apotheken. Wird ein Kühlelement eingesetzt, sollte es nicht direkt mit dem Arzneimittel in Kontakt treten, sonst droht das Präparat einzufrieren.

Die Einhaltung der Lagerungsbedingungen spielt für die Wirkung kühlpflichtiger Medikamente eine entscheidende Rolle. Wird die Temperatur nicht eingehalten, können die Präparate ihre Wirkung verlieren. Daher ist es wichtig, dass die Apotheker die Patienten entsprechend beraten. Ein Blick auf den Umkarton verrät die richtige Lagertemperatur. Kühlartikel sind zwischen zwei und acht Grad im Kühlschrank aufzubewahren.

Die ABDA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bedeutung der Kühlung vielen Patienten nicht bekannt ist. Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten habe gezeigt, dass die Arzneimittel meistens nicht korrekt gelagert würden. Da kühlpflichtige Medikamente aber oft auch sehr teuer seien, würden durch die falsche Lagerung vermeidbare Kosten verursacht.