Update des DAV-Portals

Startschuss für die Booster-Zertifikate

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Berlin -

Bereits in der vergangenen Woche hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) angekündigt, dass die Zertifikate für Auffrischimpfungen ab dieser Woche durch die Apotheken ausgestellt werden können. Seit heute Morgen ist es endlich soweit.

Über das DAV-Portal können nun auch die digitalen Zertifikate für Booster-Impfungen ausgestellt werden. Das Update des Portals erfolgte am heutigen Morgen automatisch, seit etwa 10 Uhr können die Apotheken die neue Option durchführen.

Dies geschieht wie gewohnt über das Feld zur Eingabe der Dosis-Nummer: Hier kann nun die Booster-Dosis ausgewählt werden. Je nach ausgewählter Impfung und den benötigten Impfdosen wird das Feld unterschiedlich angezeigt: Bei Vaxzevria, Comirnaty und Spikevax gilt die Auffrischimpfung als „3/3“, bei einer Impfung mit dem Vakzin von Janssen entsprechend als „2/2“.

Sogar eine vierte Dosis unter „4/4“ wäre dem Portal zufolge möglich. Was es damit auf sich hat, ist jedoch noch unklar. Bei einer Impfung nach durchgestandener Infektion wird die zusätzliche Dosis ebenfalls als „2/2“ eingetragen. Dies geschieht im Portal durch die Einstellung des Schiebereglers „Genesenen-Impfung“.

Bislang waren die Zertifikate erst ab Tag 15 nach der letzten Impfung gültig. Für die Booster-Impfungen wird momentan von einer sofortigen Gültigkeit ausgegangen – denn der vollständige Impfschutz besteht bereits durch die vorherigen Impfdosen.

Vorsicht bei der Abrechnung

Für die kommende Abrechnung müssen die ausgestellten Nachweise der Booster-Impfungen separat ausgewiesen werden. Außerdem weist die Abda in ihrer Handlungshilfe erneut darauf hin, dass die digitalen Impfzertifikate nur dann ausgestellt werden dürfen, wenn die vollständige Dokumentation aller verabreichten Impfdosen vorliegt. Es muss zudem eine Kontrolle der Identität und der Echtheit der Dokumente erfolgen.

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