Stadtentwicklung

Apo-A macht Fahrradständer ordnungswidrig

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Berlin -

Vor der Aachener Malteser-Apotheke stand zwei Jahrzehnte lang ein Fahrradständer. Kunden nutzten ihn gerne. Doch dann bekam Inhaberin Ulrike König-Dahlhoff überraschend einen Anruf der Stadt: Ihr Fahrradständer sei ordnungswidrig, wurde sie vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen informiert.

Etwa fünf Räder können vor der Malteser-Apotheke angeschlossen werden; Kunden nutzten den Fahrradständer zudem, um ihren Rollator daran zu befestigen. König-Dahlhoff wollte das alte Modell ersetzen und hatte sich nach neuen Ständern umgesehen.

Anfang September meldete sich die Stadt bei König-Dahlhoff: Für die Aufstellung eines Fahrradständers benötige sie eine Sondergenehmigung, hieß es vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen. Die Begründung: Ein Fahrradständer auf dem Bürgersteig nehme öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch. Solange die Apotheke dafür keine Erlaubnis habe, handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalens.

König-Dahlhoff hätte einen Antrag zum Aufstellen eines Fahrradständers vor einem Ladenlokal stellen müssen, erklärt Axel Costard, ein Sprecher der Stadt. Bei Genehmigung muss sie für den Ständer eine jährliche Sondernutzungsgebühr in Höhe von 70 Euro an die Stadt zahlen. „Das war mir überhaupt nicht bewusst“, sagt die Apothekerin. Nachzahlen für die 20 Jahre ordnungswidrige Aufstellung müsse sie zum Glück nicht.

Statt nun die Gebühr zu bezahlen, hat die Apothekerin den Fahrradständer in den Keller geräumt. „Ich wollte damit auch herausfinden, wie wichtig er den Kunden überhaupt ist“, sagt sie. Offenbar ziemlich wichtig: Eine Kundin habe sich mit dem Fall an die Aachener Nachrichten gewandt.

Seither hätten sich einige Lokalpolitiker an König-Dahlhoff gewandt. „Der Herr von den Grünen sagte, er wolle das Thema in den Verkehrsausschuss einbringen“, berichtet sie. Immerhin wolle sich Aachen zur Fahrradstadt entwickeln. „Ich kann es verstehen, dass man beispielsweise Plakataufsteller bei der Stadt anmelden und dafür zahlen muss – das ist Werbung, die den Läden nützt.“ Doch vom Fahrradständer profitierten alle, so König-Dahlhoff. Daher sollten die Gebühren entfallen, fordert die Apothekerin. In der direkten Umgebung der Apotheke gebe es sonst keine anderen Abstellplätze für Räder.

Das Argument des allgemeinen Nutzens kann Costard nachvollziehen. Die Stadt Aachen beurteilte den Apotheken-Fahrradständer allerdings als zusätzliche Werbefläche, denn der rote Fahrradständer zeigt ein Apotheken-A. Einen Hinweis auf die Malteser-Apotheke gebe es darauf aber nicht, sagt König-Dahlhoff. Costard erklärt: „Das Apotheken-A könnte etwa Hausbewohner davon abhalten, ihr Fahrrad an dem Ständer anzuschließen, weil sie ihn der Apotheke zurechnen.“ König-Dahlhoff sagt, dass sie als Kompromiss das Apotheken-A entfernen würde.

König-Dahlhoff wägt ihre Optionen ab: Beim Amt für Denkmalschutz hat sie angefragt, ob es möglich sei, direkt an der Hauswand Anschließmöglichkeiten für Räder anzubringen. Fahrradbügel von der Stadt vor der Apotheke könnte sie sich ebenfalls vorstellen. Bei der Stadt hat sie bereits angefragt, ob vor der Malteser-Apotheke Stellplätze sinnvoll wären.

Und tatsächlich: „Wir haben die Lage geprüft. Schon in relativ kurzer Zeit wollen wir dort zwei Fahrradbügel aufstellen“, so Costard. Die Sondernutzungsgebühren entfielen dann für König-Dahlhoff. „Ich würde unseren Fahrradständer sofort wieder aufstellen, wenn mir die jährliche Gebühr erlassen würde“, sagt König-Dahlhoff.

Costard geht davon aus, dass die Sondernutzungsgebühren etwa für Fahrradständer mittlerweile auch in anderen Städten und Gemeinden deutschlandweit üblich seien. Der „ordnungswidrige“ Ständer vor der Malteser-Apotheke blieb einfach lange unentdeckt.

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