Verkaufsfläche zu groß

Stadt verhindert XL-Apotheke

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Berlin -

In Telgte bei Münster ist die Versorgung mit Arzneimitteln klar aufgeteilt. Im Zentrum gibt es vier Apotheken, außerhalb liegt eine weitere. Der Bauauschuss der Stadt untersagte jetzt einen weiteren Standort in einem Wohngebiet. Die Verkaufsfläche der beantragten Apotheke sei knapp doppelt so groß wie die der Innenstadtbetriebe, heißt es. Es sei davon auszugehen, dass ein Standort in dieser Größenordnung die Kaufkraft aus anderen Bereichen abziehen würde, lautete die Begründung.

Die neue Apotheke sollte keinen Kilometer von der Innenstadt entfernt eröffnet werden. Das Projekt wurde vor einer Woche in einer Bauausschusssitzung vorgestellt. Der Verkaufsraum sollte etwa 97 Quadratmeter groß sein, inklusive Sichtwahl und Beratungsplätzen. Zudem waren ein etwa 10 Quadratmeter großes Beratungszimmer und ein rund 36 Quadratmeter großes Backoffice geplant. Die „typischen“ ortsansässigen Apotheken hätten jedoch nur eine Verkaufsfläche von rund 50 Quadratmeter, heißt es in der Sitzungsvorlage der Stadt.

Laut Bebauungsplan ist für das Grundstück ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Geschäfte sind dort nur unter Auflagen erlaubt: Laut Baunutzungsverordnung dürfen sich Händler niederlassen, wenn die Läden der Versorgung des Wohngebietes dienen. Die Stadt sieht aufgrund der im Verhältnis großen Verkaufsfläche jedoch auch andere Kunden angelockt: Es sei davon auszugehen, dass eine Apotheke in dieser Größenordnung nicht nur der Versorgung des umliegenden Wohngebietes diene, heißt es.

Der Apotheker benötigt für die neue Apotheke eine Befreiung. Diese könne für das Vorhaben jedoch nicht in Aussicht gestellt werden, da die Grundzüge der Planung berührt würden, argumentiert die Stadt. „Weiterhin wäre das beantragte Vorhaben städtebaulich nicht zu vertreten, da die Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes gefährdet wäre.“

Das Einzelhandelskonzept definiert laut Bauauschuss für Telgte den Stadtkern beziehungsweise die Altstadt als zentralen Versorgungsbereich. Dort soll zukünftig die Einzelhandelsentwicklung mit zentrenrelevanten Sortimenten konzentriert sein. Außerhalb dieses Bereiches sei deshalb die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- oder zentrenrelevanten Sortimenten auszuschließen, soweit sie nicht der unmittelbaren Nahversorgung dienten.

Telgte ist eine Wallfahrtsstadt mit 1200-jähriger Geschichte. Die Altstadt gehört laut Tourismusverband zu den schönsten in Westfalen. Dort legt man Wert auf das zentrumsnahe Einkaufen: Eine Dezentralisierung der Einzelhandelseinrichtungen ist dem Auschuss zufolge auch deshalb zu verhindern, um die Funktionsfähigkeit des Stadtzentrums und das allgemeine Sanierungsziel der Altstadt nicht zu gefährden.

Die umliegenden Apotheken begrüßen die Absage. Man befürchte, dass mit einem nicht zentral liegenden weiteren Standort die Innenstadt weniger besucht werden würde. Die Entscheidung sei nachvollziehbar, heißt es im Kollegenkreis. Die knapp 20.000 Einwohner von Telgte seien mit fünf Apotheken ausreichend versorgt. Zudem hätten zuletzt auch Apotheken geschlossen.

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