Stadler: Kurze Wege statt MVZ-Strukturen Lothar Klein, 18.12.2019 12:17 Uhr
Der Hamburger Zyto-Skandal sorgt bei den rund 300 Zytostatika herstellenden Apotheken für Unruhe. Sie haben mit den Vorgängen in der Hansestadt nichts zu, schauen aber besorgt auf den möglichen Imageschaden: „Ich bin froh, dass ich mit den Dingen in Hamburg nichts zu tun habe“, so Apotheker Dr. Franz Stadler von der Sempt-Apotheke in Erding, der selbst Zytostatika herstellt und Initiator der Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) ist. Seit langem plädiert Stadler für kurze Wege in der Zytoversorgung.
Gestern hat die Polizei in Hamburg auf einen Schlag 47 Durchsuchungsbeschlüsse an 36 verschiedenen Anschriften vollstreckt und nach Beweisen gesucht. Unter den durchsuchten Objekten waren Apotheken, Arztpraxen, ein Krankenhaus und Geschäftsräume von Zytoservice, aber auch private Wohnanschriften. 420 Polizisten und sechs Staatsanwälte waren im Einsatz, darunter Spezialkräfte der Beweisnahme und Festnahmeeinheit (BFE). „Unser Ziel ist ein großer Aufschlag, um alle Beweise sichern und dann umfassend auswerten zu können“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es war die größte Razzia, die die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft jemals angeordnet hat. Aus Hamburg wurden bundesweit Zytostatika geliefert.
„Wie kommt ein Onkologe aus München dazu, in Hamburg Zytostatika zu bestellen?“, fragt sich Stadler. Es gebe „keinen vernünftigen Grund, Zytostatika über 600 Kilometer zu liefern“. Parenterale Zubereitungen sollten wohnortnah wegen der Arzneimittelsicherheit hergestellt werden, fordert Stadler seit Jahren: „Jeder Landkreis sollte eine Zyto-Apotheke haben.“ Kurze Wege, kleine Transportmengen seien für die Zyto-Herstellung der richtige Ansatz. Zyto-MVZ haben laut Stadler nur eine Berechtigung, „wenn diese lokal arbeiten“.
Bereits im April 2018 hat die ARGE PareZu eine entsprechende Resolution mit dem Ziel, „klare Positionen für eine dezentrale, wohnortnahe Versorgung zu beziehen und öffentlich deren Umsetzung zu fordern“ verabschiedet. Denn nur diese Versorgungsart könne die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Anforderungen bezüglich Haltbarkeiten und mechanischen Belastungen der Wirkstoffe beim Transport einhalten und die deshalb unabdingbare adhoc-Herstellung gewährleisten, hieß es in einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft.
Die Resolution „für eine zukunftssichere, flächendeckende ambulante Patientenversorgung mit parenteralen Zubereitungen“ im Wortlaut:
Unsere gemeinsamen Grundlagen sind:
1. Im Interesse der zu versorgenden schwerkranken Menschen steht die Einhaltung valider pharmazeutischer Rahmenbedingungen absolut im Vordergrund.
2. Wir streben daher möglichst kurze Zeitintervalle zwischen Herstellung und Anwendung der zubereiteten Infusionen und möglichst kurze Transportwege zu den zu versorgenden Praxen und Patienten an (praxisnahe Adhoc-Versorgung).
3. Es gelten ausschließlich die Angaben der aktuellen Fachinformationen. Die Pharmazeutischen Unternehmen haften so für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ihrer Wirkstoffe.
4. Wir haben bei Einkauf und Herstellung nichts zu verbergen und stehen für Transparenz.
5. Wir erwarten für unsere Leistung eine angemessene Honorierung.
6. Wir lehnen jede Form von Korruption ab.
Wir fordern:
1. Qualität und Risiko müssen fair entlohnt werden. Eine Neuordnung der momentanen Hilfstaxe Anlage 3 ist daher zwingend.
2. Die Arzneimittelsicherheit hat absoluten Vorrang. Wirtschaftliche Überlegungen dürfen nicht zu Qualitätseinbußen führen.
3. Der geltende Schiedsspruch zur Hilfstaxe Anlage 3 ist zu kündigen. Er enthält gravierende inhaltliche Fehler und muss korrigiert werden. Besonders die rückwirkende Gültigkeit (ab 01.11.2017!), die ein unkalkulierbares finanzielles Risiko darstellt, und die pauschale Rabattierung von Originalia - Rabatte, die nicht zu erzielen sind und die indirekt zu Qualitätseinbußen führen werden - sind abzulehnen.
4. Transparenz muss für alle Beteiligten gleichermaßen gelten. Wir fordern deshalb die unabhängige Überprüfung aller Verträge mit Krankenkassen im parenteralen Bereich und deren Berechnungsgrundlagen.
5. Die vorhandenen Sicherheitslücken zwischen Herstellung und Anwendung parenteraler Zubereitungen müssen geschlossen werden.
6. Transportwege sind offenzulegen.
7. MVZ-Strukturen sind hinsichtlich ihres internen Geldflusses zu überprüfen (verdeckte Korruption).
8. Dazu sind, falls nötig, unabhängige Prüfstellen (Clearingstellen) zu schaffen, die tatsächlich diesen Aufgaben nachgehen.
9. Diese spezialisierten Clearingstellen (länderübergreifend?) sollten über genügend Sachkenntnis verfügen, um Schiedsverfahren (außergerichtlich) zwischen den Beteiligten innerhalb von maximal einem Jahr zu entscheiden.
10. Der Zwischenhandel mit zubereiteten Infusionen ist einzudämmen. Er stellt ein unkalkulierbares Qualitätsrisiko dar und fördert die Intransparenz des Gesamtsystems. Nur Apotheken, die über ein Reinraumlabor verfügen, sollen parenterale Zubereitungen abrechnen dürfen.
11. §11 Abs. 2 ApoG ist zu ändern. Alle parenteralen Zubereitungen (und nicht nur anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen) sind aus Gründen der Arzneimittelsicherheit vom Zuweisungsverbot auszunehmen.