Die kostenlosen Bürgertests kommen schneller zurück als erwartet: Schon ab Samstag können Apotheken sie wieder anbieten, erklärte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin.
Bisher war mit der Wiedereinführung der kostenlosen Tests frühestens in der kommenden Woche gerechnet worden. Am Freitag erklärte Spahn jedoch, die entsprechende Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) noch heute unterschreiben zu wollen – und die Verordnung damit ab morgen in Kraft treten kann. Die aktuellen Engpässe seien kein nachhaltiges Problem, versicherte Spahn: „Ja, es gibt jetzt mal ein, zwei Tage, weil die Nachfrage gestiegen ist, vielleicht mal lokal eine Knappheit. Aber das wird sich sehr schnell wieder wenden, da habe ich überhaupt keine Sorge. Der Weltmarkt gibt das her.“
Spahn betonte, die Impfkampagne nehme zwar wieder an Fahrt auf, brauche aber eine gewiosse Zeit, bis sich ihre Ergebnisse bemerkbar machen. „Deswegen müssen wir in dieser Lage rasch wieder deutlich mehr testen. Dazu, ist ja vereinbart, führen wieder die kostenlosen Bürgertests wieder ein und sichern damit auch den kurzfristigen Wiederaufbau einer flächendeckenden Testinfrastruktur flächendeckend ab“, so Spahn. „Die Testverordnung, die das möglich macht, die die Bürgertests wieder einführt, unterzeichne ich heute. Sie gilt ab morgen und ich gehe davon aus, dass dann ab Anfang der Woche nach und nach auch wieder das Angebot vor Ort ausgebaut wird und mehr verfügbar ist.“ Er appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, das Impf- und Testangebot auch zu nutzen.
Den Plänen zufolge sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Test erhalten. Tests seien „essentieller Bestandteil“ einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren „und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen“, so der Entwurf.
Weiterhin soll es 8 Euro pro Test zuzüglich 3,50 Euro für die Sachkosten geben. Pro Schnelltests unter Aufsicht können 5 Euro abgerechnet werden. Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu 8 Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten.
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