Ein Weihnachtsgruß zum aktuellen Pandemie-Geschehen – besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt (AKSA) entlässt ihre Mitglieder in der Feiertage mit der Bitte, vorsorglich die Pandemiepläne zu prüfen.
Auch wenn Gesundheitsminister Karl Lauterbach und RKI-Präsident Professor Dr. Lothar Wieler noch einmal versuchten, neben dem Ernst der Lage auch Zuversicht zu vermitteln: Die Sorge, dass Omikron die Infektionszahlen anschnellen und Teile der Versorgung zusammenbrechen lassen könnte, ist groß. So werden derzeit Krisenpläne entwickelt für den Fall, dass es in Teilen der Kritischen Infrastruktur (KritIs) zu größeren Personalausfällen kommt.
Viele Apotheken hatten in den vergangenen Tagen keine Zeit, sich mit solchen Gedanken zu beschäftigen. Daher erinnert die AKSA in ihrem Weihnachtsgruß daran, dass es zu gravierenden Einschränkungen in der Versorgung der Bevölkerung kommen könnte, wenn auch viele Angehörige der KritIs ausfallen, zu der auch die Apotheken gehören.
Daher werden die Mitglieder gebeten, in den nächsten Tagen ihren betrieblichen Pandemieplan – soweit nicht schon geschehen – zu prüfen und anzupassen, damit er im Bedarfsfall kurzfristig aktiviert werden könne. „So sollte gegebenenfalls noch einmal auf die Bedeutung der Impfung und Boosterung für jeden persönlich als auch für die Allgemeinheit hingewiesen werden.“
Um sicherzustellen, dass selbst bei weiter steigender Zahl Erkrankter die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werde, sei nicht auszuschließen, dass KritIs-Personal von den Beschränkungen der Quarantänebestimmungen unter bestimmten Bedingungen ausgenommen werde. Dies könnte laut Kammer auch für Erkrankte gelten, die keine Symptome zeigen. „Näheres ist noch nicht bekannt.“
Würden Apothekenleiter damit konfrontiert, dass Mitarbeiter:innen wegen Corona-Erkrankung oder Quarantäne fehlen, könne auch die Arbeitsfähigkeit der Apotheke gefährdet sein. „Wir weisen noch einmal darauf hin, dass in diesem speziellen Fall die Einschränkung der Öffnungszeiten helfen kann, die Situation zu entspannen.“ Im Kammerbezirk gelten Kernöffnungszeiten montags bis samstags von 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr, ausgenommen seien der Mittwochnachmittag sowie der Samstag. „Es ist in jedem Fall ratsam, die Geschäftsstelle zu kontaktieren.“
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