Sonderregelung für Antibiotika-Säfte verlängert Carolin Ciulli, 22.04.2024 08:55 Uhr
Die Ausnahmeregelungen für Antibiotika-Säfte für Kinder gelten weiter. Die Versorgungssituation ist weiter schwierig.
Für die Primärkassen AOK Hessen, IKK classic, Knappschaft und die Mitgliedskassen des BKK Landesverbandes Süd gibt es weiter Sonderregelungen bei der Abgabe von Antibiotika-Säften für Kinder. Darüber informiert der Hessische Apothekerverband (HAV). Diese gelten bis auf Weiteres, bis das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Ende des Versorgungsmangels feststellt. Im April hatte das BMG einen Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder erklärt.
Demnach besteht ein Genehmigungsverzicht für nach § 73 Abs.3 AMG importierte antibiotikahaltige Säfte für Kinder, sofern diese Importe aufgrund eines vom BMG bekanntgegebenen Versorgungsmangels notwendig sind. Für die Betriebskrankenkassen, die IKK classic, die SVLFG und die Knappschaft gelte zusätzlich, dass ein Genehmigungsverzicht besteht, sofern der Einkaufspreis des zu importierenden Arzneimittels einen Betrag von 60 Euro exklusive Beschaffungskosten nicht überschreitet. Die AOK Hessen verzichtet auf diese Genehmigungsfreigrenze. Die Auswahl des Arzneimittels ist wirtschaftlich zu treffen.
Ein anderer Wirkstoff könne nur nach telefonischer Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, die auf der Verordnung zu dokumentieren ist, abgegeben werden. Das Ausstellen einer neuen Verordnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Die Sonderregelung gelte auch, wenn bei der Abgabe von der verordneten Wirkstärke abgewichen werden soll und dabei die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs überschritten wird. Dann könne nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, die wieder auf der Verordnung zu dokumentieren ist, ein Austausch oder eine Abgabe erfolgen. Auch in diesem Fall sei das Ausstellen einer neuen Verordnung nicht erforderlich.