Geimpft, genesen, geimpft

Sonderfälle Impfzertifikate: Fragen bleiben offen

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Berlin -

Die Ausstellung von Impfzertifikaten wird mit Dauer der Pandemie immer umfangreicher. Das liegt zum einen an den Booster-Impfungen und Durchbruchsinfektionen, zum anderen an geänderten Impfempfehlungen und Voraussetzungen für das Erlangen eines vollständigen Impfschutzes. Auch die Abda bemängelt, dass aktuell nicht alle Sonderfälle gelöst werden können.

In der vergangenen Woche wurden im DAV-Portal die neuen Nummerierungsregeln zur Eintragung der Impfungen aktualisiert. Neben den klassischen Auswahlmöglichkeiten „1/2“, „2/2“ und „3/3-Booster“ gibt es jetzt noch „2/1-Booster“, „3/1-Booster“ usw. – diese Auswahlmöglichkeiten sind vor allem für Janssen-Geimpfte und Genesene bestimmt.

Aktualisierung berücksichtigt weitere Sonderfälle

Lange war nicht klar, wie die Apotheker:innen und PTA vorgehen müssen, wenn es nach erstmaliger Impfung zu einer Infektion gekommen ist und anschließend erneut geimpft wurde. Der Fall „geimpft, genesen, geimpft, geimpft“ bei Janssen-Geimpften konnte bisher nicht einheitlich bearbeitet werden. Nun gibt die Abda folgende Eintragungen für weitere Sonderfälle vor:

Genesen, geimpft
Einmalige Impfung nach Genesung: Eintrag als 1/1 (Schieberegler betätigen)

Geimpft, genesen
Erstmalige Impfung vor dem Nachweis einer Infektion: Eintrag als 1/2

Geimpft, genesen, geimpft – Personen die erstmalig mit Janssen geimpft wurden
Genesene Geimpfte die die erste Auffrischimpfung erhalten: Eintrag als 2/1-Booster*

Genesen, geimpft, geimpft
Geimpfte Genesene die die erste Auffrischimpfung erhalten: Eintrag als 2/1-Booster (Schieberegler betätigen)

Geimpft, genesen, geimpft, geimpft – Personen die erstmalig mit Janssen geimpft wurden
Genesene Geimpfte die nun eine zweite Auffrischimpfung erhalten: Eintrag als 3/1-Booster*

Genesen, geimpft, geimpft, geimpft
Geimpfte Genesene die nun eine zweite Auffrischimpfung erhalten: Eintrag als 3/1-Booster (Schieberegler betätigen)

Doch alle Sonderfälle lassen sich auch mit diesen neuen Eingabemöglichkeiten und der aktualisierten Handlungshilfe nicht abdecken. Die Abda weist darauf hin, dass es zu allen Fällen, die aktuell nicht beschrieben sind, noch keine einheitliche Vorgehensweise gibt: „Weitere Fallkonstellationen müssen jedoch erst noch vom RKI beziehungsweise BMG vorgegeben werden, bis sie im DAV-Apothekenportal entsprechend angewandt und umgesetzt werden können.“

* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes wurde angegeben, dass der Schieberegler aktiviert werden muss. Dies ist nur der Fall, wenn das Erstereignis eine Infektion war.

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