In Baden-Württemberg müssen AOK-Versicherte bei Rabatt-Arzneimitteln keine Zuzahlung leisten, wenn sie am Hausarztprogramm der AOK teilnehmen. Theoretisch gilt diese Regelung seit Anfang Juni, in der Praxis müssen die Patienten vorerst noch zuzahlen: Die technische Umsetzung der Ausnahme in der Apotheken-Software wird erst zum 1. Juli abgeschlossen sein. Den Versicherten, die wegen des Hausarztprogramms eigentlich befreit sind, erstattet die AOK die geleisteten Zuzahlungen zurück.
Bislang ist für die Apotheker auf dem Rezept nicht zu erkennen, ob der Patient an dem Hausarztprogramm teilnimmt. Ab Juli trägt der verordnende Hausarzt ein spezielles Institutionskennzeichen auf dem Rezept ein. Es ersetzt die Nummer der jeweiligen AOK-Bezirksdirektion. „Dadurch wird in der Apotheke automatisch angezeigt, dass der Patient befreit ist“, sagte Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorsitzender der AOK Baden-Württemberg, gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Die Software-Lösung hat für die Apotheken jedoch einen Haken: Das Sonderkennzeichen dürfen nur Ärzte verwenden, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Ein Facharzt-Rezept trägt somit wie bislang die Nummer der AOK-Bezirksdirektion. Die generelle Hinterlegung eines Kennzeichens in der Kundendatei ist damit nicht mehr möglich.
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