Masken-Sonder-PZN und NNF-Vordruck

So läuft die Maskenabrechnung

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Berlin -

Im neuen Jahr soll die Verteilung der FFP2-Masken an Risikopatienten etwas geordneter ablaufen als in der spontan verordneten Gratis-Abgabe, die die Apotheken seit Tagen in Atem hält. Dann erhalten die Berechtigten Coupons von ihrer Krankenkasse, die sie in zwei Zeitfenstern in Apotheken einlösen können. APOTHEKE ADHOC liegt der Entwurf einer Planung vor, wie die Abrechnung funktionieren soll. Dabei übernehmen die Rechenzentren eine zentrale Rolle, eine eigene Masken-Sonder-PZN gibt es auch schon. In der kommenden Woche soll das Vorgehen final konsentiert werden.

Aktuell geben die Apotheken die FFP2-Masken mehr oder weniger unkontrolliert an Risikopatienten ab und bekommen davon unabhängig eine Überweisung aus dem Notdienstfonds. Diese Aktion läuft noch bis zum 6. Januar. Immerhin: Das Geld sollen die Apotheken noch vor Weihnachten erhalten, die NNF-Bescheide gehen heute raus.

In der zweiten Phase erhalten die Versicherten zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine über je sechs Schutzmasken. Diese werden von der Bundesdruckerei erstellt und von den Krankenkassen verschickt. Die Coupons können mit zwei Euro Selbstbeteiligung in der Apotheke eingelöst werden können, der erst bis Ende Februar, der zweite ab dem 16. Februar bis zum 15. April.

Die Apotheken bekommen sechs Euro pro Maske erstattet, also insgesamt zwei Mal 36 Euro. Die Abwicklung soll nach den Plänen der Abda so ablaufen: Die Abgabe wird mit Apothekenstempel und Unterschrift der abgebenden Person auf dem Berechtigungsschein bestätigt. Die Coupons werden aber nicht beim Rechenzentren eingereicht, sondern bis Ende 2024 in der Apotheken aufbewahrt. Zur Abrechnung soll der Sonderbeleg des NNF benutzt werden – also die Sonderversion des rosa Vordrucks, mit dem die Apotheken sonst ihre Ansprüche an den Notdienstfonds geltend machen.

Die Softwarehäuser arbeiten an Lösungen, damit sowohl die 2 Euro Eigenanteil verbucht werden kann, als auch der Vordruck automatisiert bedruckt werden kann. Ob das in jedem Fall noch pünktlich zu schaffen ist, ist nicht sicher. Doch vor allem die Rechenzentren greifen den Apothekern unter die Arme: Diese müssen den Vordruck nur ausfüllen, was sogar handschriftlich möglich ist und ans Rechenzentrum schicken. Angegeben wird die neue Sonder-PZN 06461245, Apotheken-IK, Summe der Eigenbeteiligung, Gesamtbrutto, der Anzahl der Maskensets und die daraus resultierende Vergütung. Im unteren Teil des Rezepts lautet der Text „Schutzmasken“, darunter ist der letzte Kalendertag des Abgabemonats zu vermerken. Stempel und Unterschrift gehören wie gewohnt unten recht in die Ecke.

Die Rechenzentren haben der Abda angeboten, die Digitalisierung der Vordrucke zu übernehmen. Sie erstellen eine monatliche Sammelrechnung und rechnen gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab, das für die Maskenaktion zuständig ist. Das BAS benötigt von den Rechenzentren nur Name und Anschrift, eine Bankverbindung und eine Auflistung der unterschriftsberechtigten Personen. Ein formloses Schreiben ist ausreichend. Für jedes Rechenzentrum wird laut Abda-Entwurf auf einem FTP-Server des BAS ein eigener Ordner eingerichtet, in dem die Rechenzentren eine CSV-Datei einstellen sowie ein PDF des Originals.

Der gesamte Prozess soll möglichst einfach gehalten werden, damit die Apotheken schnell an ihr Geld kommen. So soll etwa die Zuzahlung der Versicherten bereits vor Auszahlung angezogen werden. Die Apotheken erhalten also 34 Euro pro Set und behalten den Eigenanteil des Kunden ein sowie die eigene Abrechnungsgebühr.

Am kommenden Dienstag soll dieses Vorgehen final beschlossen werden, das von der Abda in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Apothekenrechenzentren (VDARZ) erarbeitet wurde. Auch Noventi – nicht Mitglied im VDARZ – wurde eingebunden, damit die Apotheken schnell eine einheitliche Lösung haben.

 

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