Es war zu schön um wahr zu sein: Gestern noch freute sich ein Apothekeninhaber über vermeintlich verbesserte Konditionen bei Janssen. Dem widersprach nun Alexandra Paulsen, Head of Customer Service Germany.
„Wir vertreiben weiterhin zum Apothekeneinkaufspreis“, hat Paulsen dem Inhaber geantwortet. Der hatte sich via E-Mail für das Zugeständnis seitens des Herstellers bedankt – gemäß des Schreibens sollten sich die Konditionen ab Juli nämlich nicht verschlechtern, sondern sogar verbessern.
Denn mit Verweis auf das Skonto-Urteil hatte Janssen an die Apotheken geschrieben: „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs besagt, dass der pharmazeutische Großhandel gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AMPreisV einen Mindestpreis einhalten muss. Dieser Mindestpreis setzt sich aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers und einem festen Zuschlag von 73 Cent zuzüglich Umsatzsteuer zusammen.“
Der Apotheker hatte darauf hingewiesen, dass der Bezug zum Herstellerabgabepreis (ApU) plus 73 Cent immer noch günstiger sei als zum Apothekeneinkaufspreis (AEP) abzüglich des bisherigen 1-prozentigen Skontos.
„Sie verwechseln offensichtlich AEP und HAP“, schrieb der Apotheker jetzt noch einmal verärgert zurück. Immerhin habe der Hersteller an die Apothekerschaft geschrieben, dass sich die Einkaufskonditionen auf das gesetzlich erlaubte Niveau ändern würden. „Also wörtlich ‚Herstellerabgabepreis‚‘ + 73 Cent. Vom Apothekeneinkaufspreis steht in Ihrer Konditionsmitteilung nirgends etwas.“
Aus seiner Sicht steht die Spanne des vollsortierten Großhandels „moralisch“ auch nur diesem zu, da er damit „seine Leistungen finanziert und daraus den Apotheken ja bis zu gut 3 Prozent Rabatt einräumen kann und darf“, so der Apotheker.
„Aber gerne beziehe ich zukünftig Ihre Produkte über den pharmazeutischen Großhandel – so wie es ja die Regel sein sollte“, stellte er in Aussicht. „Das ist einfacher, besser und auch für den Patienten viel schneller!“
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