Skonto über Großhandelsapotheken? Carolin Ciulli, 21.11.2024 11:53 Uhr
Apotheken mit Großhandelserlaubnis haben im Markt einen besonderen Platz. Mitunter als Graumarkthändler tituliert, könnten sie in der aktuellen angespannten finanziellen Situation der Branche ein wichtiger Partner für Kolleginnen und Kollegen sein. Doch auch sie spüren den Kostendruck.
Umsätze im hohen Millionenbetrag sind für Apothekerinnen und Apotheker mit Großhandelserlaubnis, die das Geschäft ernsthaft betreiben, keine Seltenheit. „Wir hatten zu Spitzenzeiten 200 Millionen Euro“, sagt ein Apotheker, der namentlich lieber nicht genannt werden will. Zu heiß ist das Thema, als dass man die eigene Lieferkette in Gefahr bringen oder die Aufsicht auf den Plan rufen will.
Wie andere fühlt er sich von vielen Seiten angegriffen: Ein Ärgernis für die Branche sind die Forderungen der Apothekerkammern, die den Beitrag anhand der Apothekenumsätze inklusive der Großhandelserlöse errechnen. Wegen des hohen Kammerbeitrags von bis zu 200.000 Euro im Jahr sei das Sortiment zuletzt bereinigt worden, sagt er. Eine Klage gegen die Kammer sei früher einmal diskutiert, aber dann doch auf Eis gelegt worden, da sich die Gerichte in dieser Frage einig zu sein schienen.
Sortiment an Marge angepasst
Der Pharmazeut sortierte deshalb alle Arzneimittel aus, deren Marge zu gering war und sich angesichts des Kammerbeitrags nicht mehr lohnte. Geblieben ist dennoch ein zuverlässiges Sortiment, das nicht nur auf hochpreisige Arzneimittel abzielt, wie er betont: Auch günstige Medikamente rentierten sich. Wichtig sei der Einkaufspartner, sagt der Branchenkenner und meint damit Reimporteure, den Bezug über die Akutversorgung oder Generikahersteller. Bei der ausgeklügelten Planung helfe seine langjährige Erfahrung.
Großhandelsapotheker profitieren weiter von Skonto
Mit dem sinkenden finanziellen Spielraum könnten die Großhandelsapotheken ein wichtigerer Lieferant werden, ist er sich sicher. Denn während etwa die Rabatte nach dem Skonto-Urteil für die Apotheken eingedampft wurden, können Betriebe mit Großhandelserlaubnis weiter mit den Nachlässen rechnen – bei fast allen Großhändlern jedenfalls. Nur Marktführer Phoenix mache dem Vernehmen nach eine Ausnahme und zeige auch den „Kollegen“ mit der Kürzung auf die gesetzliche Rabattgrenze die kalte Schulter.
Nicht nur die eigenen Betriebe der Inhaberinnen und Inhaber profitieren von den besseren Konditionen. Dadurch gebe es auch die Möglichkeit, langjährigen Kundinnen und Kunden bessere Rabatte anzubieten, als es die Vollsortimentler täten – im Raum stehen zwischen 6 und 4,5 Prozent. Es gebe Kollegen, die ohne das Geschäft mit den „Zwischenhändlern“ ihre Apotheke längst dicht machen müssten, ist sich der Großhandelsapotheker sicher.
Großhandels-Apotheker im Visier der Aufsicht
Die Großhandelsapotheken hätten in den vergangenen Jahren immer wieder Schikanen erfahren, klagt er. Im Gespräch sei ein Verbot von Retouren gewesen, genauso wie den Namen der Apotheken für den Handel zu nutzen. Doch viele Unternehmen verkauften Arzneimittel nur unter eben dieser Prämisse. „80 Prozent aller Apotheken mit Großhandel wären mit dem Namensverbot tot“, so der Branchenkenner. „Dagegen hätten wir geklagt.“
Ein Mitstreiter erinnert sich, dass eine Aufsichtsbehörde versucht habe, eine Ausgliederung des Großhandelsgeschäfts zu erwirken. Damals habe es eine Ordnungsverfügung gegeben. Der Inhaber wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und klagte erfolgreich dagegen.
Seit 2004 dürfen Inhaberinnen und Inhaber Arzneimittel im großen Stil nur noch an andere Apotheken abgeben, wenn sie über eine Großhandelserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verfügen. Voraussetzungen sind demnach unter anderem geeignete und ausreichende Räume, Anlagen und Einrichtungen, um eine ordnungsgemäße Lagerung zu gewährleisten. Zudem wird geprüft, ob ein Umfüllen, Abpacken und Kennzeichnen den Vorgaben entsprechend durchgeführt werden kann.