Einkaufskonditionen

Skonto: Phoenix kündigt Gespräche an Patrick Hollstein, 30.04.2024 14:36 Uhr

Phoenix kündigt Gespräche über die neuen Konditionen an. Foto: Phoenix
Berlin - 

Parallel zu Gehe/AHD stimmt Phoenix die Kunden am heutigen Tag auf eine Anpassung der Konditionen ein – sprich: Streichung von Skonto auf Rx, wenn dadurch der Rabatt insgesamt über dem gesetzlich zulässigen Aufschlag von 3,15 Prozent liegt, also einen Nachlass von 3,05 Prozent überschreitet. In der Branche regt sich wegen des Vorgehens der Großhändler schon erster Widerstand.

„Wir sind verlässlicher Partner der Apotheken, die täglich die Versorgung von Millionen Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht sicherstellen und stehen zu der Forderung, dass die Apotheken dafür eine solide wirtschaftliche Grundlage benötigen“, schreibt Phoenix – und verweist dann auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), zu dem nun auch die schriftliche Begründung vorliegt.

„Die Entscheidung des BGH hat Auswirkungen auf Ihre aktuellen Bezugskonditionen bei Phoenix im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel, weil darin Rahmenbedingungen, welche für die Beziehung zwischen Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel einzuhalten sind, höchstrichterlich beurteilt wurden. Vor diesem Hintergrund diskutieren wir derzeit intensiv die Folgen des Urteilsspruchs des BGH.“

Der Branchenprimus will die Sache im Gespräch klären: „Ihr/e Gebietsverkaufsleiter/-in wird sich kurzfristig zu einem persönlichen Gespräch bei Ihnen melden, um die Auswirkungen auf Ihre individuellen Bezugskonditionen und die daraus gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen mit Ihnen zu besprechen.“ Man freue sich auf „eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen“, endet der Brief von Florian Altenhof, Group Director Customers & Channels, und dem jeweiligen Vertriebsleiter.

Keine Umgehungsversuche, keine Absprachen

Dass Phoenix – anders als Gehe/AHD – überhaupt noch nicht verrät, wohin die Reise geht, zeigt, wie heikel die Situation ist. Einerseits darf keinesfalls der Eindruck entstehen, man versuche das Urteil mit anderen Bausteinen zu umgehen. Andererseits sitzen bei der juristischen Beratung stets gleich mehrere Kartellrechtler mit am Tisch, denn mittlerweile teilen nur noch eine Handvoll Lieferanten den Markt unter sich auf.

Vor allem aber weiß der Großhandel, dass ihn die Umstellung selbst empfindlich treffen könnte. Eine Streichung des Skontos könnte nämlich zu späteren Zahlungen seitens der Apotheken führen, was wiederum die eigene Liquidität empfindlich treffen könnte.

Beobachter vermuten, dass die Großhändler ihren Handelsspannenausgleich oder ähnliche Instrumente zum Rabattausschluss streichen und alternative Vergünstigung für zusätzliche Leistungen anbieten. Im Fall von Phoenix, so wird gemutmaßt, könnte auch die Mitgliedschaft bei Gesund.de in die Waagschale geworfen werden. Die Genossenschaften wiederum könnten die Dividende anpassen.

Gehe/AHD versucht es derweil mit der „Door-in-the-face"-Methode: Der Großhändler hat gegenüber seinen Kunden angekündigt, man werde „eine Bestellung eines verschreibungspflichtigen Artikels, für den bisher ein Preisnachlass von über 3,15 Prozent des ApU vereinbart war, nur noch unter der Bedingung annehmen, dass der Preisnachlass für diesen Artikel auf 3,15 Prozent des ApU reduziert ist“.

Überweisung statt Bankeinzug

Auch in den ersten Gesprächen gab sich der Vertrieb sehr radikal, indem er das Skonto komplett kürzt, ohne Kompensationsmöglichkeiten anzubieten. Vor allem aber soll sich nach dem Willen des Ablegers von Walgreens Boots Alliance (WBA) am Bankeinzug nichts ändern. Die ersten Berater empfehlen ihren Mandanten bereits, diesen Passus nicht zu akzeptieren, sondern eine proaktive Überweisung in Aussicht zu stellen. Es wird ein spannendes Kräftemessen in den kommenden Wochen.