Apotheker mit Testzentren

„Selbsttests für Laien halte ich für sehr gefährlich“

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Berlin -

Sars-CoV-2-Schnelltest sollen künftig auch von Privatpersonen durchgeführt werden können. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Apotheker, die in den vergangenen Wochen eigene Testzentren aufgebaut haben, warnen vor Fehlern bei der Durchführung und einem Aufweichen der Meldepflicht.

In zahlreichen Testzentren können Kunden bundesweit mit einem Schnelltest prüfen lassen, ob sie an Covid-19 erkrankt sind. Zuletzt wurden immer wieder Stimmen laut, die mehr Tests gefordert haben. Auch Apotheker Bußmann, der im Dezember sein erstes „Drive-in-Testzentrum“ in Ahlen aufgebaut hat, hält ein höheres Testvolumen grundsätzlich für wichtig, um die Verbreitung von Sars-CoV-2 zu stoppen.

Der Pharmazeut betont jedoch, dass die Durchführung der Tests mit Blick auf die Meldepflicht von einer offiziellen oder zertifizierten Stelle geschehen müsse. „Selbsttests für Laien halte ich für sehr gefährlich.“ Die Pläne des BMG seien nicht nachvollziehbar. Mit einer Aufhebung der Abgabebeschränkung könne es eine „trügerische Sicherheit“ geben. „Die Meldepflicht der positiven Ergebnisse kann unterlaufen werden, um die Quarantäne zu umgehen“, warnt der Apotheker. „Das darf nicht im stillen Kämmerchen geschehen.“ Zudem bestehe die Gefahr, dass die Tests nicht korrekt ausgeführt werden: „Wer steckt sich schon selbst ein Stäbchen so tief in die Nase rein?“

Auch Apothekerin Dr. Juliane Iltgen-Breburda begrüßt generell eine Ausweitung der Tests. „Prinzipiell finde ich es gut, dass jedem ein Antigenschnelltest zur Verfügung gestellt wird“, sagt die Inhaberin Kur-Apotheke Kirchzarten, die das Testzentrum Dreisamtal betreibt. Jeder sollte die Möglichkeit haben, schnell und am besten kostenlos einen Antigen-Schnelltest zu erhalten. Man könne bei dem Abstrich aber einiges falsch machen. „Aus Apothekersicht gesprochen durften wir es allerdings erst lange nicht und mussten dann einen Sachkundenachweis erbringen.“

Viele könnten die Durchführung „eventuell zu lax sehen oder Fehler bei der Anwendung machen“. Es gebe aber keine Kontrollinstanz. „Bei dem Spucktest müsste die Zuverlässigkeit auch hinreichend sichergestellt sein. Ist der wirklich zuverlässig genug oder nur eine Maßnahme, um die Bevölkerung zu beruhigen?“. Die Pharmazeutin fände es besser, wenn die Regierung stattdessen die professionelle Durchführung von Antigen-Schnelltests besser unterstützen würde. „Warum nutzt man nicht die nierdrigschwellig zugängliche Infrastruktur der Vor-Ort-Apotheken? Wir haben doch in den letzten Monaten gezeigt, dass wir uns jede Herausforderung annehmen.“

Auf dem Markt sind Abstrich- und Spucktests erhältlich. Noch ist nicht klar, auf welche Art von Tests sich der Verordnungsentwurf bezieht. Demnach sollen In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den Nachweis von Sars-CoV-2 mittels Antigen bestimmt sind, freigegeben werden.

Offen ist auch, ob die Tests künftig auch außerhalb von Apotheken etwa im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden sollen. Durch Antigentests zur Eigenanwendung kann laut BMG eine „noch breitere und schnellere Testung der Bevölkerung erfolgen“. „Bei korrekter Durchführung des Tests kann ein schnelles eigenverantwortliches Ergreifen von Maßnahmen zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes und zu einer Verlangsamung der Ausbreitung von Sars-CoV-2 führen.“ In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung könnten dazu beitragen, dass Infektionen häufiger und früher erkannt würden.

 

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