Vertretung

Selbstständige sollten Notfallplan haben

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Selbstständige sollten, egal wie alt sie sind, einen Notfallplan für ihren Betrieb haben. Der enthält idealerweise eine Liste, welche Aufgaben die Geschäftsführung bzw. der Inhaber hat und wer die Aufgaben übernehmen kann. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim in einem Ratgeber hin.

Wichtig ist auch, die wichtigsten Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen zusammenzufassen sowie in einer Dokumentenmappe Kredit- und Bankunterlagen zusammenzutragen. Bei einem Unfall sind die Vertreter dann nicht ganz ohne Anleitung.

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