Biozidverordnung
Selbstbedienungsverbot: Was gilt für Repellentien? Nadine Tröbitscher, 01.04.2025 09:08 Uhr
Berlin -
Zum Jahreswechsel sind die neuen Vorgaben zur Abgabe von Biozidprodukten in Kraft getreten. Seitdem gilt für einige Produkte das Selbstbedienungsverbot und eine Abgabe ist nur nach einem persönlichen Gespräch durch eine sachkundige Person gestattet. Auch Repellentien gehören zu den Biozidprodukten. Doch das Selbstbedienungsverbot gilt nicht.