Grenzwerte werden ausgehebelt

Seit Legalisierung: „Vermehrt Missbrauch bei Cannabisrezepten“

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Berlin -

Ein Inhaber einer „Cannabis-Apotheke“ beliefert seine Kundschaft seit vielen Jahren regional mit medizinischem Cannabis gemäß ärztlicher Verordnung. „Bis zur Teillegalisierung im April 2024 verlief dies recht unproblematisch und geregelt“, berichtet der Apotheker. Seitdem sich jedoch eine Vielzahl von Onlinediensten für die Ausstellung von Cannabisrezepte etabliert haben, seien ärztliche Verordnungen recht unproblematisch zu erhalten. Die Folge: „Es kommt vermehrt zum Missbrauch.“

„Wir erhalten täglich eine Vielzahl an Onlineverordnungen, die eigenartigerweise nur zum geringen Anteil tatsächlich eingelöst werden“, so der Inhaber. „Nach unseren Recherchen werden solche Onlinerezepte nämlich dazu genutzt, die gesetzlichen Grenzwerte für Eigenbesitz und -anbau auszuhebeln.“ Seine Vermutung: „Indem sich die betroffenen Personen mit Hilfe dieser Verordnungen als Patient oder Patientin ausgeben und das Medikamentenprivileg für sich nutzen.“ Somit lasse sich beispielsweise selbst angebautes Cannabis als medizinisches Cannabis deklarieren.

Personen, die dies missbräuchlich betreiben, würden medizinisches Cannabis in entsprechend etikettierte Behälter umfüllen. „Oder umgekehrt auch per Onlineverordnung erworbenes Cannabis auf dem Schwarzmarkt verkaufen“, so der Inhaber. Für die Behörden bestehe schließlich keine Möglichkeit, medizinisches von nicht-medizinischem Cannabis zu unterscheiden, warnt er.

In Folge kann der illegale Cannabishandel und -anbau hierdurch nicht mehr belangt oder verfolgt werden. „Der Schwarzmarkt boomt“, so der Apotheker. Und weiter: „Auf dieses Problem sollte hingewiesen werden. Die aktuelle rechtliche Situation ist unbefriedigend.“ Aus seiner Sicht wäre es sinnvoll, „wenigstens eine strikte Begrenzung des THC-Gehalts für nicht-medizinisches Cannabis“ zu erlassen.

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