Fehlalarme kennzeichnen

Securpharm: Mehr Kompetenzen für Apotheken

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Berlin -

Bei Securpharm gibt es zum 3. Februar ein Update: Abgesehen von optischen Veränderungen der grafischen Benutzeroberfläche (GUI) des Securpharm-Apothekenservers kommen auch neue Funktionen bei der Alarmbearbeitung hinzu. Die Kompetenzen der Apothekenteams werden deutlich ausgeweitet, diese können in Zukunft selbstständig den Status der Alarme bearbeiten.

Auf der GUI des Securpharm-Apothekenservers stehen den Apotheken generell mehrere Funktionen zur Verfügung: Neben der manuellen Prüfung (händisches Abfragen, Ein- und Ausbuchen) und einer Alarm-Übersicht können auch Stammdaten oder Kennzahlen für die Apotheke abgefragt werden.

In der Alarm-Übersicht können Apotheken ab Freitag einen Alarm selbstständig als Fehlalarm kennzeichnen. Bislang war die Bearbeitung nur durch den betroffenen Hersteller möglich. Ursachen für Fehlalarme können zum Beispiel Handhabungsfehler – etwa doppelte Ausbuchungen –, falsch eingestellte Scanner oder unvollständig hochgeladene Packungsdaten sein.

Neue Kommentar- und Uploadfunktion

Für die Bearbeitung wurden für die Apotheken eine Kommentarfunktion und die Möglichkeit, Bilder und Dateien in das Alarm Management System (AMS) hochzuladen, eingefügt. Der betroffene pharmazeutische Unternehmer kann die Kommentare einsehen und darauf antworten. Bislang war es für die Apotheken häufig mit großem Aufwand verbunden, Fehlalarme zu bearbeiten, da die Hersteller erst kontaktiert werden mussten. Zudem bleibt durch die Kommunikation über die Alarmbearbeitung die Anonymität der Apotheken gewahrt. Fehlalarme, die auf apothekeninternen Vorgängen beruhen – zum Beispiel doppelte Ausbuchungen – können in Zukunft eigenständig gelöst werden, ohne den Hersteller konsultieren zu müssen.

Für jeden Statuswechsel muss allerdings ein Kommentar geschrieben werden, der die Hintergründe erläutert. Der Alarm kann dabei folgende Status durchlaufen:

  1. Angelegt: Status vor der Bearbeitung, Sieben-Tage-Frist vor Eskalation, automatische Eskalation bei fehlender Teilnahme des pharmazeutischen Unternehmers am deutschen Alarmbearbeitungssystem
  2. Prüfung: in Bearbeitung, beim Hersteller oder der Apotheke
  3. Gelöst
  4. Eskaliert: Behörden schauen hin, Meldepflicht bei Fälschungsverdacht

Übrigens: Um einen gelösten oder eskalierten Alarm in den gegensätzlichen Zustand zu versetzen, muss der Alarm zuvor wieder in den Status „Prüfung“ versetzt worden sein.

Generell haben die zuständigen Behörden Einsicht in alle Alarme, auch in bereits gelöste. Ein Status sollte nicht als gelöst gesetzt werden, wenn die Ursache nicht gefunden werden konnte. Eine Hilfestellung bei der Einschätzung von Alarmen bietet die Übersicht der Fehlercodes, mit denen sich die Ursache häufig identifizieren lässt.

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