Bei der bevorstehenden Einführung von Securpharm gibt es offenbar massive Probleme. Gestern gab es eine Telefonkonferenz der betroffenen Verbände, am Freitag ist ein Krisentreffen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplant. Die Zeit wird knapp.
Dem Vernehmen nach gibt es massive Probleme beim Einspielen der Daten der Hersteller. Ähnliche Schwierigkeiten hatte es bereits während der Pilotphase gegeben. Apotheken wunderten sich über massenhafte Fehlermeldungen beim Scannen der Arzneimittelpackungen. Insbesondere betroffen waren Arzneimittel der Hersteller Basics, Heumann und Insulinprodukte von Sanofi. Seit 2013 wurde das System in 400 Apotheken getestet.
Auch jetzt scheinen die Daten der Hersteller in größerem Umfang nicht sauber übermittelt zu werden. Nach außen wird nicht allzu viel verraten, da es um technische Interna geht. Doch die Telko gestern soll von „denkwürdigem Ausgang“ gewesen sein.
Zum 9. Februar soll Securpharm scharf geschaltet werden. Zu den Sicherheitsmerkmalen zählen ein individueller 2D-Code sowie eine Versiegelung, um die Unversehrtheit der Packung zu garantieren. Die Packungen mit diesen Merkmalen müssen in der Apotheke vor der Abgabe verifiziert und hinsichtlich des Siegels kontrolliert werden.
Der Stichtag ist ein relativ weicher: Zwar dürfen ab diesem Tag verschreibungspflichtige Medikamente (sowie Omeprazol-OTC) nur noch mit den neuen Sicherheitsmerkmalen in Verkehr gebracht werden. Das gilt aber nur für die Herstellern beziehungsweise Reimporteure. Im Handel gibt es dagegen noch eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Gekennzeichnete Packungen müssen allerdings auch nach den neuen Vorgaben behandelt werden.
Allerdings werden nicht alle Packungen ab dem Stichtag die Sicherheitsmerkmale tragen – dies dürfte im Gegenteil eher die Ausnahme sein. Denn für die Umsetzung in der Praxis gilt die Übergangsfrist. Arzneimittel ohne Sicherheitsmerkmale, die bis zum 9. Februar bereits im Verkehr waren, etwa beim Großhandel oder der Apotheke, dürfen trotzdem weiter abgegeben werden.
Denn ansonsten müssten zum Stichtag unzählige Produkte vernichtet werden, was nicht nur zu gefährlichen Versorgungsengpässen führen könnte, sondern auch ökonomischer und ökologischer Wahnsinn wäre. Da die Übergangsfrist länger ist als das maximale Haltbarkeitsdatum läuft, sollte der Wechsel problemlos über die Bühne gehen.
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