Insolvenzrecht

Schutzschirm für Apotheken-Pleite

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Berlin -

Für die Apotheken war 2011 ein wirtschaftlich schwieriges Jahr, 2012 könnte aufgrund der neuen Großhandelskonditionen noch anspruchsvoller werden. Die ABDA geht davon aus, dass viele Apotheken aufgeben müssen – im schlimmsten Fall droht den Inhabern die Privatinsolvenz. Doch ab März hilft ausgerechnet der Gesetzgeber mit einem Schutzschirm.

 

Zum Monatswechsel tritt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Mit dieser Änderung des Insolvenzrechts nach angelsächsischem Vorbild sollen klamme Betriebe in einem geordneten Verfahren entschuldet werden.

Der Unternehmer – zum Beispiel ein Apotheker – kann bei Gericht ein Schutzschirmverfahren eröffnen und einen sogenannten vorläufigen Sachwalter bestellen. Innerhalb von drei Monaten muss dieser dann einen Insolvenzplan erstellen. In dieser Zeit steht der Apotheker unter Vollstreckungsschutz. Stimmt das Gericht dem Plan zu, kann der Unternehmer die Sanierung angehen. Außergerichtliche Einigungen mit den Gläubigern sind möglich.

Rechtsanwalt Jörg Franzke aus Berlin hat sich auf die Beratung von Kleinunternehmen spezialisiert. Er sieht in dem Schutzschirmverfahren gerade für angeschlagene Apotheken eine große Chance: „Mit der Neuregelung steht nicht mehr die Zerschlagung des Unternehmens im Vordergrund, sondern seine Rettung“, erklärt der Rechtsanwalt. Zwei Fälle zu Apotheken hat Franzke schon in Arbeit.

 

 

Um den Betrieb wieder rentabel zu machen, hat der Sachwalter verschiedene Werkzeuge. Er kann langfristige Mietverträge kündigen, Mitarbeiter entlassen und mit Gläubigern einen Schuldenschnitt vereinbaren. Eine zentrale Neuerung des Gesetzes betrifft Apotheken wegen des Fremdbesitzverbots allerdings nicht: Nach dem ESUG können Gläubiger künftig an dem Unternehmen beteiligt werden.

Bei Apotheken hätten oft die Großhändler die höchsten Außenstände, was in den Verhandlungen von Vorteil sei, erklärt Franzke. Der Sachwalter setzt auf die wirtschaftlichen Eigeninteressen der Lieferanten, die von einer sanierten Apotheke letztlich mehr profitierten. Auch die Banken hätten in den vergangenen Jahren diesbezüglich dazugelernt, so der Rechtsanwalt.

Wie viele Apotheken ab März von der Schutzschirmregelung Gebrauch machen müssen, lässt sich schwer schätzen. Die ABDA hat für das vergangene Jahr noch keine Statistik veröffentlicht. Nach Zahlen der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover haben alleine in den letzten beiden Monaten 2011 mindestens 60 Apotheken geschlossen. Das sagt noch nichts über die Gründe, doch auch 2012 haben der Treuhand zufolge zwei Großhändler schon vier Apotheken sofort leer geräumt. Das deutet auf eine Insolvenz hin.

 

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