Abrechnung erst im September möglich

Schnelltests: Vorerst kein Geld für Juli

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Berlin -

Apotheken werden vorerst kein Honorar für die im Juli durchgeführten Corona-Tests erhalten. Grund ist die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV), die zum 1. Juli in Kraft getreten ist und eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten beinhaltet. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat bereits erklärt, wie lange es noch dauert: Das Geld für Juli kann erst im September abgerechnet werden.

Grund sei, dass die Vorgaben zur Abrechnung mit der Testverordnung „grundlegend geändert“ worden seien, so die KVBW. Das zwinge die KV, „die Abrechnungslogik komplett neu auszurichten und mehr Daten zu erfassen als bisher“, heißt es auf ihrer Seite. „Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Programmierung, rechnen jedoch damit, dass die Überarbeitung bis zum Monatswechsel August/September andauert.“ Derzeit sei die Abrechnung nur für Tests bis 30. Juni 2021 möglich. „Tests ab 1. Juli 2021 können Sie erst mit der August-Abrechnung bis zum 3. September 2021 im Abrechnungsportal eintragen.“ In anderen Bundesländern sieht es genauso aus.

Die Änderungen in den Abrechnungsmodalitäten ist den Debatten über Missbrauch von Testzentren durch windige Geschäftemacher geschuldet. Einerseits soll künftig ein standardisiertes Formular verwendet werden, andererseits sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Plausibilität der Abrechnung stärker überprüfen, allerdings nur stichprobenartig und bei Veranlassung. Das gilt rückwirkend zum 1. Januar. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung bestehen könnte, soll die KV unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichten. Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen, zum Beispiel für mehrere Teststellen überregionaler Betreiber, werden mit dem Ziel der Transparenz aufgehoben.

Da damit der Aufwand steigt, wird auch der Verwaltungskostenersatz für die KVen wieder erhöht: Er stieg mit dem 1. Juli von 2 auf 3,5 Prozent, also den Betrag, der schon bis Ende Mai einbehalten werden konnte.

Zudem wurde die Vergütung gesenkt, die bisher inklusive Sachkosten für das Testmaterial bei bis zu 18 Euro pro Test lag. Für Sachkosten werden seitdem statt bis zu 6 Euro pauschal 3,50 Euro gezahlt – der bisherige Höchstbetrag soll „aufgrund der Manipulationsanfälligkeit der tatsächlichen Kosten” wegfallen. Für die Abnahme der Tests werden seitdem 8 Euro vergütet. Bisher waren es 12 Euro bei nichtärztlichen Anbietern.

Die Verzögerung der Vergütung kommt in den Apotheken verständlicherweise nicht gut an: „Man verdient schon jetzt kaum etwas daran, bei der geringer werdender Auslastung, niedrigeren Vergütung und deutlich vergrößerter Dokumentationspflicht“, beschwert sich ein Inhaber.

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