Wer aktuell noch Anspruch auf einen kostenfreien Abstrich oder einen 3-Euro Antigenschnelltest hat, ist klar. Nicht wirklich geklärt war, wie Apotheken das ganze dokumentieren sollen. Die Abda hat nun Formblätter zur Verfügung gestellt.
Selbstzahler oder kostenfrei? Diese Frage müssen Apotheker:innen und PTA ihren Kund:innen seit Ende vergangener Woche stellen, wenn es um das Angebot eines Antigenschnelltests geht. Selbstzahler bedeutet dabei nicht, dass die Person Anspruch auf den 3-Euro-Test hat. Um Verwirrungen zu vermeiden und den Apotheken eine einfache und rechtssichere Ausfüllhilfe an die Hand zu geben, hat die Abda zwei Arbeitshilfen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von PoC-Antigentests auf Sars-CoV-2 erstellt.
Dabei beinhaltet die eine Erklärung alle zu dokumentierenden Punkte für Selbstzahler und die andere Erklärung alle wichtigen Eckdaten für die weiterhin kostenfreien oder eben vergünstigten Tests. Bei den kostenfreien Tests steht der Testgrund im Fokus. Diese sind mittlerweile so umfangreich, dass sie eine DIN A4-Seite in Anspruch nehmen.
Der 3-Euro-Test steht somit folgenden Personengruppen zur Verfügung:
Weiterhin gratis ist der Test für:
Übrigens: Das BMG stellt eine Bescheinigung als Vordruck zur Verfügung, die Personen nutzen können, die einen Angehörigen im Pflegeheim besuchen möchten. Die Einrichtung, in der die Person gepflegt wird, muss das Schreiben mit Stempel und Datum versehen. Wann der Besuch genau erfolgen soll, muss nicht eingetragen werden.
Weiterhin muss der/die Getestete angeben, auf welche Art und Weise das Testergebnis übermittelt werden soll. Hier stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Zwar sind die Leitfäden der Abda noch nicht aktualisiert, mit den neuen Formblättern können Apotheken aber sicher sein, dass die Einverständniserklärung in der Arbeitshilfe und die Ergebnisbescheinigung des Tests, den alten und den neuen Vorgaben der Testverordnung entspricht.
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